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kann mir jemand sagen, ob ich bei der Berechnung der nominellen Kapitalerhaltung den Anfangsbestand der liquiden Mittel oder der Vorräte mithereinnehmen muss? Ich habe beide Möglichkeiten in meinen Unterlagen gefunden???
kann mir jemand sagen, ob ich bei der Berechnung der nominellen Kapitalerhaltung den Anfangsbestand der liquiden Mittel oder der Vorräte mithereinnehmen muss? Ich habe beide Möglichkeiten in meinen Unterlagen gefunden???
gesehen in Klausur ss06 Aufgabe 3:
Nominal: gemäß Anschaffungswert,
Substanzerhaltung entspreche dem Wiederbeschaffungswert
die liquiden Mittel werden immer gleich angesetzt
Ich habe den Ansatz mittlerweile rausbekommen.
Genau,
in der Klausur SS 06 ist die Aufgabenstellung etwas schwieriger als in der Klausur 07.
Für die nominelle muß man den AB der Vorräte zu den Einkaufspreisen mithinzunehmen. Den letzten Einkauf laß ich weg, da zuerst verkauft und dann eingekauft wird. Die Summe ziehe ich von den Umsatzerlösen ab und schon habe ich mein Ergebnis😀
Ich hoffe, ich bekomme das in der Klausur auch so hin...:confused
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."