Tornado,
in diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch eine Frage hinterherschieben - wie ist die Klausur aufgebaut bzw. wird der Gutachtenstil gefordert. Ich habe an einer anderen Uni schon Arbeitsrecht gehört, so dass ich mit dem Modul liebäugle. Alternativ würde sich die Frage stellen, ob man dieses Fach sich anrechnen lassen könnte. Schon von irgendwelchen Erfahrungen diesbezüglich gehört? Da ich das Fach in einem Aufbaustudiengang gehört habe, und nicht in dem Erststudiengang (BWL/VWL), der die Zugangsvoraussetzung für mein Master an der Fernuni war, sollte das doch möglich sein.
Die Anrechnung erfolgt bekanntermaßen ohne Note. Wenn es eh 'arg schwer' ist, dort eine gute Note zu bekommen, durchaus eine Überlegung. Erst schreiben und im Falle einer schlechten Note die Anrechnung des alten Scheins beantragen, geht vermutlich nicht. Hat da jemand vielleicht diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt?
Beste Grüße.
Anja