die Uni erkennt Dir etliche Fächer an, z.B. Propädeutikum, BGB I, BGB II, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht. Unternehmensrecht oder Arbeitsvertragsrecht je nach deinem Studienschwerpunkt ... Legst Du dagegen das Staatsexamen doch noch ab, werden Dir sämtliche rechtswissenschaftlichen Module anerkannt. Nur das Seminar zu BGB III musst Du im rechtswissenschaftlichen Bereich absolvieren. Das würde Dir also
Arbeitsvertragsrecht, Unternehmensrecht I, IPR und ein rechtswissenschaftliches Wahlmodul ersparen. Belegen müsstest Du dann nur noch die Fächer aus dem BWL-Bereich: BWL I bis III, dann noch ein weiteres Fach, wobei Du die Wahl zwischen Makro, Mikro, Informatik, Statistik, Personalführung & Organisation, Finanzwirtschaft & Banken oder Betriebliche Steuerlehre hast. Ups, beinahe hätte ich Rhetorik vergessen.
Was kann man mit dem Abschluss machen?
Vom Aufbau her dürfte der Abschluss identisch sein, mit dem früheren Diplom-Wirtschaftsjuristen. Neu an Hagen ist nur, dass der BoL in Deutschland die erste Möglichkeit ist, Rechtswissenschaften als Berufstätiger nebenberuflich auf universitäterm Niveau zu studieren. Du erhältst sowohl eine juristische als auch eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung (naja, es gibt ja auch BWLer, die im Hauptstudium Schwerpunkt Unternehmensrecht wählen). Einsatzfelder könnten Personal- oder Rechtsabteilungen etc. sein. Der Schnittpunkt eben zwischen Jura und Wirtschaft ... Wie die Wirtschaft letztendlich auf das Hagener Angebot reagieren wird, lässt sich noch nicht absehen, da es bisher nicht sehr viele Absolventen gibt und etliche Studenten den BoL als Zusatzqualifikation neben dem BWL-Diplom "mitgenommen" haben. Mal sehen ... Der Diplom-Wirtschaftsjurist dürfte eh ausgedient haben (Bologna) ... und die heißen jetzt eben "Bachelor of Laws" 😉 Wenn es nur noch Bachelorabsolventen gibt, muss sich die Wirtschaft wohl oder übel umstellen.
Mit dem BoL an sich kannst Du leider kein Referendariat machen. Allerdings haben einige Universität signalisiert, dass man mit dem
MoL (bei entsprechender Belegung) und zusätzlichen Klausuren im Studienschwerpunkt dann doch noch das erste Staatsexamen anpeilen könnte ... Falls man dann immer noch Bock auf eine "normale" Juristenausbildung hat.
Anzumerken sei, dass in größeren Unternehmen es durchaus üblich ist, dass Volljuristen ihre Zulassung als Anwalt abgeben müssen. Durch die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung liegen dann eben die Vorteile bei Dir. Deine individuellen Schwerpunkte kannst Du ja im Wahlbereich legen.
Der BoL in Hagen ist ziemlich zivilrechtlastig. Nicht nur das materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht (ab BGB II) sind von großer Bedeutung.
Mit erstem Staatsexamen könntest Du dann gleich in den MoL einsteigen.
Sehs mal so ... Wenn Du im Staatsexamen endgültig scheiterst, hättest Du mit dem BoL wenigstens eine Alternative, einen zweiten Abschluss, so dass Du zumindest in bestimmten Positionen innerhalb eines Unternehmens tätig sein kannst. Wenn Du den BoL nicht draufsetzst, kannst Du alle Deine bisher studierten Fächer vollkommen in die Tonne kloppen, entweder eine Lehre machen oder ein komplettes neues Studium anschließen. Eine Alternative wäre wohl ein Leben als Dauer-Hartz-IV-Empfänger ...
Und noch ein Vorteil ... Mit ein paar Klausuren mehr, lässt sich der BoL zum Vordiplom BWL bzw. der MoL zum Diplom ausbauen. Auch nicht schlecht, oder? Und mit dem Titel Diplom-Kaufmann kann man so oder so noch immer etwas anfangen. Dazu hättest Du für Deine rechtswissenschaftlichen Kenntnisse auch noch ne guten
Abschluss.
Kopf hoch, es wird schon !
Grüßle
Sandra