• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Jura

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
bin zufällig auf dieses Forum gestoßen-und wollte Euch paar Fragen stellen.
🙂

Bin einmal durchs Examen durchgefallen-und jetzt schaue ich nach Alt. weil ich ganz ehrlich keine Lust habe es zu wiederholen.
Wenn ich in Hagen das Studium abgeschlossen habe- was kann ich damit anfangen???
Kann man damit Ref. machen????? Das bezweifle ich nämlich.
Mach ihr das so nebenbei??
Würde mir man mir die Unischeine anerkennen???? 😕


vielen Dank
 
die Uni erkennt Dir etliche Fächer an, z.B. Propädeutikum, BGB I, BGB II, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht. Unternehmensrecht oder Arbeitsvertragsrecht je nach deinem Studienschwerpunkt ... Legst Du dagegen das Staatsexamen doch noch ab, werden Dir sämtliche rechtswissenschaftlichen Module anerkannt. Nur das Seminar zu BGB III musst Du im rechtswissenschaftlichen Bereich absolvieren. Das würde Dir also
Arbeitsvertragsrecht, Unternehmensrecht I, IPR und ein rechtswissenschaftliches Wahlmodul ersparen. Belegen müsstest Du dann nur noch die Fächer aus dem BWL-Bereich: BWL I bis III, dann noch ein weiteres Fach, wobei Du die Wahl zwischen Makro, Mikro, Informatik, Statistik, Personalführung & Organisation, Finanzwirtschaft & Banken oder Betriebliche Steuerlehre hast. Ups, beinahe hätte ich Rhetorik vergessen.

Was kann man mit dem Abschluss machen?

Vom Aufbau her dürfte der Abschluss identisch sein, mit dem früheren Diplom-Wirtschaftsjuristen. Neu an Hagen ist nur, dass der BoL in Deutschland die erste Möglichkeit ist, Rechtswissenschaften als Berufstätiger nebenberuflich auf universitäterm Niveau zu studieren. Du erhältst sowohl eine juristische als auch eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung (naja, es gibt ja auch BWLer, die im Hauptstudium Schwerpunkt Unternehmensrecht wählen). Einsatzfelder könnten Personal- oder Rechtsabteilungen etc. sein. Der Schnittpunkt eben zwischen Jura und Wirtschaft ... Wie die Wirtschaft letztendlich auf das Hagener Angebot reagieren wird, lässt sich noch nicht absehen, da es bisher nicht sehr viele Absolventen gibt und etliche Studenten den BoL als Zusatzqualifikation neben dem BWL-Diplom "mitgenommen" haben. Mal sehen ... Der Diplom-Wirtschaftsjurist dürfte eh ausgedient haben (Bologna) ... und die heißen jetzt eben "Bachelor of Laws" 😉 Wenn es nur noch Bachelorabsolventen gibt, muss sich die Wirtschaft wohl oder übel umstellen.

Mit dem BoL an sich kannst Du leider kein Referendariat machen. Allerdings haben einige Universität signalisiert, dass man mit dem
MoL (bei entsprechender Belegung) und zusätzlichen Klausuren im Studienschwerpunkt dann doch noch das erste Staatsexamen anpeilen könnte ... Falls man dann immer noch Bock auf eine "normale" Juristenausbildung hat.

Anzumerken sei, dass in größeren Unternehmen es durchaus üblich ist, dass Volljuristen ihre Zulassung als Anwalt abgeben müssen. Durch die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung liegen dann eben die Vorteile bei Dir. Deine individuellen Schwerpunkte kannst Du ja im Wahlbereich legen.

Der BoL in Hagen ist ziemlich zivilrechtlastig. Nicht nur das materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht (ab BGB II) sind von großer Bedeutung.

Mit erstem Staatsexamen könntest Du dann gleich in den MoL einsteigen.

Sehs mal so ... Wenn Du im Staatsexamen endgültig scheiterst, hättest Du mit dem BoL wenigstens eine Alternative, einen zweiten Abschluss, so dass Du zumindest in bestimmten Positionen innerhalb eines Unternehmens tätig sein kannst. Wenn Du den BoL nicht draufsetzst, kannst Du alle Deine bisher studierten Fächer vollkommen in die Tonne kloppen, entweder eine Lehre machen oder ein komplettes neues Studium anschließen. Eine Alternative wäre wohl ein Leben als Dauer-Hartz-IV-Empfänger ...

Und noch ein Vorteil ... Mit ein paar Klausuren mehr, lässt sich der BoL zum Vordiplom BWL bzw. der MoL zum Diplom ausbauen. Auch nicht schlecht, oder? Und mit dem Titel Diplom-Kaufmann kann man so oder so noch immer etwas anfangen. Dazu hättest Du für Deine rechtswissenschaftlichen Kenntnisse auch noch ne guten
Abschluss.

Kopf hoch, es wird schon !


Grüßle


Sandra
 
kann mir mal einer den Unterschied zwischen dem BoL/MoL und der "normalen" Juristenausbildung erklären. Ich bin zwar grad dabei den BoL zu machen weil es war für mich eh die einzige Möglichkeit ist was Rechtswissenschaftliches zu machen. Allerdings war ich auch der Meinung, dass die "normale" Juristenausbildung (also Staatsexamen und so) wegfallen und dafür die BoL/MoL kommen würden (hat man mir so gesagt). Stimmt das? Irgendwie kann ich das nicht glauben...😕

und wenn ich schon mal dabei bin. Wo kann ich alte Klausuren bekommen um für die kommenden Klausuren zu lernen? Kann mir da jemand weiterhelfen?
 
Allerdings haben einige Universität signalisiert, dass man mit dem MoL (bei entsprechender Belegung) und zusätzlichen Klausuren im Studienschwerpunkt dann doch noch das erste Staatsexamen anpeilen könnte
ähm.... woher hast du das denn? ich dachte bisher, wenn man staatsexamen machen will muss man gar nicht mehr an eine uni, sondern muss sich entsprechend vorbereiten und die prüfungen ablegen... und bestehen. der mol sollte dazu ja eigentlich berechtigen. oder? - oder wo gibt es noch zusatzinfos, ob man mit dem hagen-mol auch noch ein staatsexamen machen kann?
 
Milka!

Habe aber nich eine Frage🙂 Wie lange würde es dauern, um den BOL und danach den MoL zu machen.
Wenn man ganz schnell wäre??
danke😱

Die Dauer eines Studiums vorherzusagen ist eigentlich voellig unmoeglich. Die individuellen persoenlichen Faktoren (bspw. Zeit, Interesse, Lern- und Lesegeschwindigkeit, ...) spielen dabei eine grosse Rolle.

Also wenn du gaaanz schnell bist, koenntest du den Bachelor theoretisch in 2 und den Master in 2 Semestern abschliessen. Soweit die Theorie.
Praktisch kannst du bei einem Vollzeitstudium ohne Anrechnungen von etwa 6 - 7 Semestern fuer den Bachelor ausgehen und nochmal 3 - 4 Semester fuer den Master einplanen (nur geschaetzt, der Master startet erst zum SS '07).
 
ähm.... woher hast du das denn? ich dachte bisher, wenn man staatsexamen machen will muss man gar nicht mehr an eine uni, sondern muss sich entsprechend vorbereiten und die prüfungen ablegen... und bestehen. der mol sollte dazu ja eigentlich berechtigen. oder? - oder wo gibt es noch zusatzinfos, ob man mit dem hagen-mol auch noch ein staatsexamen machen kann?

Meines Wissens gibt es darueber zwar viele Spekulationen aber noch keine definitiven Infos. :ka
 
Habe aber nich eine Frage🙂 Wie lange würde es dauern, um den BOL und danach den MoL zu machen.
Wenn man ganz schnell wäre??
danke😱

Hi Milka,

bei uns gibt es teilweise so "wahnsinnige" Leute, die bis zu fünf Klausuren im Semester schreiben und noch dazu voll berufstätig sind *unschuldig guck*😉

Sofern Du jede Klausur bestehst könntest Du in drei Semestern durch sein.

Also UR I, BGB III, Arbeitsvertragsrecht, BWL I, Rhetorik (+ Seminar in Rhetorik) im 1.Semester, BWL II, BWL III, IPR, die drei Wahlmodule (+ Seminar in BGB III) im 2. Semester (bei zwei Wahlmodulen mindestens die Klausurzulassung), dann im 3. Semester die Bachelorprüfung. Dabei darfst Du in den zwei Semstern durch kein Pflichtfach durchfallen. Höchstens zwei Wahlmodule können im Bachelorsemester offen sein, wobei Du jedoch sämtliche Zulassungen haben musst, um überhaupt zur Bachelorprüfung zugelassen zu werden.

Beim MoL musst Du wahrscheinlich auch wieder mit mindestens drei Semestern rechnen.

Grüßle


Sandra

PS (Den Klausurenrekord halten übrigens Orbis und Robert mit jeweils fünf bestandenen Klausuren. Obwohl Orbis hat damals vier "normale" Klausuren und ein Doppelmodul bestanden *g*)
 
Vielen Dank-den BaL-werde ich bei Euch nicht machen-weil dieser mir an meiner Uni vergeben wurde. Die Frist für den Master habe ich leider verpasst- so dass ich den woanders nachholen müsste.
Mittlerweile habe ich mich etwas v. meinem Examensschock erholen können-und muss mir jetzt einige Gedanken über meine Zukunft machen🙂(
Vielen DANK für Eure Antworten!!!!!!!!!
Ich wünsche Euch alles liebe- viel Glück und ERFO
 
Die Frist für den Master habe ich leider verpasst- so dass ich den woanders nachholen müsste.

Wenn Du den BoL bereits hast, solltest Du Dich beim Prüfungsamt erkundigen, ob sie Dich als "Uni-fremden"-BoL in den Master-Studiengang zulassen. M.E. könntest Du ganz gute Chancen haben!

Zitat: Der LL.M steht außerdem Bewerbern offen, die ein Studium absolviert haben, dass dem Hagener LL.B gleichsteht ("mit vergleichbaren rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrinhalten europäischer und außereuropäischer Ausrichtung mit dem Titel "Bachelor of Laws").

Sofern das Prüfungsamt Dich mit Deinem BoL nicht sofort zum MoL zulässt, solltest Du entweder versuchen, das 1. Staatsexamen zu wiederholen, da Dir dieses bei Bestehen sofort die Zulassung zum LL.M gibt, oder die wenigen Module, die Dir noch für den Hagener BoL fehlen nachzuholen um dann den Hagener Master draufzusetzen!
 
zwischenzeitlich ist ja die Frage nach dem Unterschied zwischen dem BoL, MoL, "Volljuristen" usw. diskutiert worden aber keiner wusste so genau was nun los ist. Ich habe mal bei der FU nachgefragt. Hier die Antwort:


Als „Volljurist“ wird in der Regel derjenige bezeichnet, der das erste und zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert hat. Nach derzeitiger gesetzlicher Lage ist eine Zulassung als Anwalt nur unter diesen Voraussetzungen möglich.
Der Dipl.-Wirtschaftsjurist kann stellenweise als Zusatzqualifikation zum Volljuristen erworben werden oder auch als eigenständiger Studiengang (in der Regel an Fachhochschulen) belegt werden. Für eine Anwaltszulassung ist dieser Abschluss aber nicht ausreichend.
Im Zuge des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen sind nun viele ehemalige Diplom-Wirtschaftsjurist-Studiengänge in Bachelor-Studiengänge umstrukturiert worden. Daher kommt die Irreführung, dass ein Bachelor of Laws automatisch ein Wirtschaftsrechtsstudium darstelle.

Der LL.B. und LL.M. in Hagen sind hiervon völlig unabhängige, eigenständige Hochschulabschlüsse. Die Schwerpunkte liegen zwar im Bereich der praxisrelevanten zivilrechtlichen Rechtsgebiete und es sind auch betriebswirtschaftliche Module enthalten, dennoch erheben beide Studiengänge den Anspruch ein grundständiges und umfassendes rechtswissenschaftliches Studium darzustellen.

Wenn Sie das Ziel „Volljurist“ anstreben, helfen Ihnen der Hagener LL.B. und LL.M. nicht unmittelbar weiter. Die Zulassung zum Rechtsreferendariat setzt den erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens voraus. Jedoch könnten Ihnen unter Umständen erbrachte Leistungen aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium für ein „Volljuristen“-Studium angerechnet werden. Inwieweit solche Anrechnungen in Betracht kommen, kann aber nur das jeweilige Prüfungsamt derjenigen Universität beurteilen, bei der Sie dieses „Volljuristen“-Studium aufnehmen möchten.


Mit erfolgreichem Bachelor- oder Masterabschluss können Sie überall dort beruflich tätig werden, wo juristische Kenntnisse gefordert sind, aber kein prozessuales Auftreten verlangt wird. Dies kann in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Verbänden oder auch im öffentlichen Dienst sein.
 
Und noch ein Vorteil ... Mit ein paar Klausuren mehr, lässt sich der BoL zum Vordiplom BWL bzw. der MoL zum Diplom ausbauen. Auch nicht schlecht, oder? Und mit dem Titel Diplom-Kaufmann kann man so oder so noch immer etwas anfangen. Dazu hättest Du für Deine rechtswissenschaftlichen Kenntnisse auch noch ne guten
Abschluss.


Hallo Sandra,
Könntest du das vielleicht näher erläutern?
Soweit ich weiss,gibt es in Hagen keine Diplomfächer mehr!
Würde mich über eine erläuterung freuen,weil ein Diplom zusätzlich,klingt wirklich ganz gut.

MfG

Hülli
 
Dr Franke Ghostwriter
Hülli,

für das Wiwi-Diplom hättest Du jetzt leider die Chance verpasst, da das SS 2007 die letzte Einschreibemöglichkeit war ;-(

Gut, aber der Bachelor of Science (Studienrichung: Business Administration and Economics) ist vom Bachelor of Laws auch nicht allzu weit entfernt.

Beim zukünfigen, siebensemestrigen BoL hast Du ja die Fächer "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft", BWL I bis III, dazu u.U. noch zwei wirtschaftswissenschaftliche Fächer aus dem Diplom-Grundstudium (bzw. A-Module des B.sc.) oder ein sog. Doppelmodul des Hauptstudiums (zwei B-Module).

Wenn Du Dich zusätzlich in BWL einschreibst, werden Dir quasi sämtliche Wiwi-Module anerkannt, zusätzlich noch Recht. BGB I gilt für Recht I und BGB II für Recht II😉 Damit musst Du - sofern Du Dich z.B. für Mikro und Makro entscheidest, wie ich - nur noch drei Klausuren mehr schreiben und hättest das BWL-Vordiplom. Das waren bei mir Statistik, Mathe und Informatik. Da ich zudem neben UR I auch noch UR II absolviert habe, wurde mir auch das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht (12 SWS) für das Hauptstudium vom Prüfungsamt Wiwi anerkannt.

Also habe ich für Diplom I noch Steuern (12 SWS), A-BWL, A-VWL, Seminar, DA, bzw. für Diplom II noch P & O (16) und ein weiteres Seminar zusätzlich ... Alles machbar, schätze ich
 
Oben