Hallo
Vielen Dank. Aber bist du sicher? Denn das eine ist ja BGB und das andere ist ja Handels, Gesellschafts, Wettbewerbs, Arbeits und vor allen Dingen Öffentliches Recht.
Kennst du jemanden der mal ein ähnliches Ansinnen hatte und wo das dann genau so anerkannt wurde?
Grüße und Danke.
Hi,
die Person, die ein ähnliches Ansinnen hatte, war nämlich ich *g* ...
Gut, Recht I hatte ich 2002 mal geschrieben, Recht II dagegen nicht, aber halt problemlos mit BGB II anerkennbar. Allerdings werden die Leistungen eben ohne Note anerkannt, so dass Du eben später nicht ausgleichen kannst, wenn Du Bedarf hättest.
Unternehmensrecht habe ich erst letzte Woche per Bescheid offiziell anerkannt bekommen durch meine Vorleistungen in UR I und UR II. Und dies obwohl ich mit Herrn Hoffmann nur telefoniert habe
😉 Die Durchgabe meiner Matrikelnummer und ein Blick auf das Prüfungskonto reichte ihm hier offensichtlich.
Hier musst Du nur darauf aufpassen, dass es Unternehmensrecht - sofern Du im Bachelorstudiengang bist - nicht mehr gibt. Eine Anerkennung ist nur für das Hauptstudium im Diplom möglich.
Hier mein Bescheid:
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sehr geehrte Frau ********,
aufgrund Ihres Antrags und der Vorlage entsprechender Zeugnisse wird Ihnen folgendes angerechnet
8711 Unternehmensrecht / 12 SWS
Eine Übernahme der Note(n) ist nicht möglich, so dass Leistungen zu angerechneten Gebieten/Modulen nicht zur Kompensation von "nicht ausreichend" bewerteten Gebieten/Modulen an der FernUniversität für die entsprechende Fachnote und die Gesamtnote geltend gemacht werden können.
Die Gesamtnote ergibt sich aus den an der FernUniversität absolvierten Prüfungen. Im Zeugnis wird vermerkt werden, welche Gebiete/Module angerechnet worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Heinz Hoffmann