Werden im Akademiestudium mehr als fünf Prüfungsklausuren erfolgreich abgeschlossen, können nur die fünf zuerst absolvierten Gebiete angerechnet werden. Prüfungen, die vorher (bis einschließlich März 2004) als Gast- bzw. Kurszweithörer oder innerhalb der Einstufungsprüfung erbracht worden sind, können zusätzlich angerechnet werden.