• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ist Notebook absetzbar?

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Na , jetzt habe ich mir ein Notebook angeschafft statt Computer.Wer weiß wie kann ich die Kosten absetzten.😕 Ich habe gehört, das teil sich auf 3 Jahre.Mit neue Verfasssung 😱 über Werbungskosten und Sonderausgaben wohin gehören diese Kosten?Kann mir jemand ein Tipp geben?
 
Ich hab meins auf 3 Jahre in Anlage N abgesetzt. Und zwar nach einer pauschalen prozentualen Verteilung:
- dienstliche Nutzung
- Fernuni
- Ehrenamt
- Privat (diesen Part kannst du nicht absetzen)

=> du kannst nur eine Teilnutzung ansetzen.

Zusätzlich absetzen kannst du:
- Drucker, Papier, Patronen ... jedes Jahr direkt als Verbrauchsmaterial
- Software ... entweder auf die Laufzeit des Rechners verteilt (zB Betriebssystem) oder im laufenden Jahr (zB 1 Jahres Lizenz Virenschutz) - aber auch nur %ual wie den Rechner

Es ist vollkommen wurscht, ob das ein herkömmlicher PC oder ein Notebook ist.
Ich hoffe, dass dir das hilft.
 
ich habe mir letztes Jahr auch ein Notebook gekauft und es steuerlich geltend gemacht. Kannst/Musst du es für deinen Beruf einsetzen, dann kannst du es zu 100% auf 3 Jahre abschreiben (wenn nicht versuch es trotzdem). Dies verhält sich mit allem so, was du ansetzen kannst/willst und was mehr als 300 oder 400 Euro (ich weiß es nicht genau) kostet, so eben auch Software und PC-Zubehör.
 
Danke dir.aber was mienst du unter prozentual.Ich benutze das nur Privat oder Studium, da ich deinstlich den nicht brauche.Verteile ich selbst die Prozente oder?
Virenchutz und Patronen soll ich für die Belege sammeln?Kannst du bitte einbißchen detaliert erklären? Ich habe das noch nie gemacht.
 
Tatyana,

entweder kommen sie zu den Werbungskosten (Ich glaube, dass ich der Fall, wenn Du zum ersten Mal studierst) oder zu den anderen Aufwendungen (beim Zweitstudium) - oder umgekehrt?😕 Das lässt sich aber per Google recht schnell rausfinden. Werde mal nachschauen.

Liebe Grüße
Anke
 
Dr Franke Ghostwriter
Richtig, beim Erststudium kann man diese Dinge als Werbungskosten geltend machen - dafür alle Belege über die Studiendauer fleißig sammeln.
Hier wird ja das Notebook gar nicht für den Beruf eingesetzt und nur anteilig für das Studium genutzt, also wird der Kaufpreis auch nur teilweise als Werbungskoten absetzbar sein.
@ Tatyana: Die Prozente vergibst du selbst, denn du nur weißt zu welchem Teil du das Notebook privat und zu welchem Teil du es für dein Studium nutzt.

Gruß
Steffi
 

Weiter lesen

Oben