anbei mal die Aufgabe:
Der Bilanzgewinn der X-AG ist durch Vorstand und Aufsichtsrat in ordnungsgemäßer Weise auf 3 Mio festegelgt worden.Die anderen Gewinnrücklagen betragen 2 Mio. Dann dürfen höchstens 3 Mio ausgeschüttet werden.
Als Musterlösung der Uni heißt die Lösung : Wahr
Ist das wirklich so?
Dachte die Hauptversammlung kann nun noch die anderen Gewinnrücklagen in höhe von 2 Mio auflösen
Der Bilanzgewinn der X-AG ist durch Vorstand und Aufsichtsrat in ordnungsgemäßer Weise auf 3 Mio festegelgt worden.Die anderen Gewinnrücklagen betragen 2 Mio. Dann dürfen höchstens 3 Mio ausgeschüttet werden.
Als Musterlösung der Uni heißt die Lösung : Wahr
Ist das wirklich so?
Dachte die Hauptversammlung kann nun noch die anderen Gewinnrücklagen in höhe von 2 Mio auflösen