Kann mir jemand eventuell kurz den Unterschied zwischen internem und internationalem Entscheidungseinklang erklären? Ich stehe etwas auf dem Schlauch 😕
Das wird relevant bei der Thematik selbstständige oder unselbstständige Anknüpfung von Vorfragen:
interner Entscheidungseinklang:
jedes deutsche Gericht beurteilt einen bestimmten Sachverhalt immer gleich, egal ob er als Vor- oder Hauptfrage auftritt --> selbstständige Anknüpfung
internationaler Entscheidungseinklang: unselbstständige Anknüpfung, d.h. die Vorfrage wird so behandelt, wie ein Gericht im Staat der lex causae sie behandeln würde
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."