Insolvenz - Absonderung
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand mit ein wenig Klarheit helfen:
Wenn ich die Absonderungen bei der Berechnung der zu verteilenden Masse berücksichtige, muss dann die Gesamtforderung (die abgesondert wird) berücksichtigt werden, oder nur die Restforderung (welche nach Verwertung bleibt)?
Ich habe es so verstanden, dass die Gesamtforderung abgezogen wird. Wenn eine Verwertung dieser Absonderung (z.B. Grundstück) nicht die gesamte Forderung abdeckt, so steht es dem Gläubiger frei, bei den nichtbesicherten Gläubigern die Restforderung einzufordern.
Bitte Hilfe, weil mich eine Mentorenveranstaltung verwirrt hat.
LG
Nina
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand mit ein wenig Klarheit helfen:
Wenn ich die Absonderungen bei der Berechnung der zu verteilenden Masse berücksichtige, muss dann die Gesamtforderung (die abgesondert wird) berücksichtigt werden, oder nur die Restforderung (welche nach Verwertung bleibt)?
Ich habe es so verstanden, dass die Gesamtforderung abgezogen wird. Wenn eine Verwertung dieser Absonderung (z.B. Grundstück) nicht die gesamte Forderung abdeckt, so steht es dem Gläubiger frei, bei den nichtbesicherten Gläubigern die Restforderung einzufordern.
Bitte Hilfe, weil mich eine Mentorenveranstaltung verwirrt hat.
LG
Nina