Auf eine Frage betreffs der Vereinfachungsregel habe ich von der Fernuni diese Info erhalten und nach der verfahre ich jetzt auch. Es betraf eine Aufgabe wegen hohen und niedrigen Gewinnausweis:
"Bei der von Ihnen angesprochenen und mittlerweile abgeschafften Halbjahresregel handelt es sich um eine rein steuerrechtliche Vorschrift, die nach ganz herrschender Auffassung auch im Handelsrecht angewendet werden durfte, da sie nicht im Widerspruch zu den GoB stand.
Die Tatsache, daß die Halbjahresregelung nunmehr steuerrechtlich nicht mehr zulässig ist, ist hier unerheblich. Nach wie vor widerspricht es nicht den GoB, die Vereinfachungsregel handelsrechtlich anzuwenden.
Handelsrechtlich gesehen bleibt demnach alles wie gehabt.
Der Grund, warum in der Aufgabe nur bei der linearen Abschreibung pro rata temporis abgeschrieben wurde, ist ein anderer.
Wenn ich einen möglichst geringen Gewinnausweis wünsche, muß ich die Maschine möglichst hoch abschreiben. Je höher die Abschreibungen, desto geringer ist schließlich der Gewinnausweis. Aus diesem Grund wird die degressive Abschreibung gewählt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob ich die Vereinfachungsregel anwende oder nicht. Da ich einen möglichst geringen Gewinnausweis wünsche, wende ich die Vereinfachungsregel folglich an, d.h. ich schreibe, da Anschaffung im ersten Halbjahr, für das ganze Jahr ab. Würde ich monatsgenau abschreiben, wäre der Abschreibungsaufwand geringer und mein Ziel eines möglichst geringen Gewinnausweises verfehlt.
Wünsche ich nunmehr einen möglichst hohen Gewinnausweis, muß ich die Maschine möglichst gering abschreiben. Aus diesem Grund wähle ich die lineare Abschreibung. Auch jetzt stellt sich wieder die Frage, ob ich die Vereinfachungsregel anwende oder nicht. Da ich jetzt aber einen möglichst hohen Gewinnausweis wünsche, wende ich die Vereinfachungsregel nicht an und schreibe monatsgenau ab. Würde ich die Vereinfachungsregel anwenden, wäre der Abschreibungsbetrag höher und das Ziel eines möglichst hohen Gewinnausweises wird verfehlt."