• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Immatrikulation an zwei Uni's

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Sehr geehrte Mitstreiter,
mir stellt sich die Frage ob ich mich an einer Präsenzuni in BWL fest einschreiben und gleichzeitig an der Fernuni Hagen als Teilzeitstuden VWL studieren kann. Angenommen es gäbe einen "Kustgriff" und es wäre verboten. Was passiert? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, das es ein Problem ist an zwei Unis Immatrikuliert zu sein, an beiden brav seine Beiträge zu entrichten unterschiedliche Abschlüsse zu absolvieren und kein BAFÖG zu beantragen. Ist es ein Problem???
Ich danke Euch bereits im Voraus für Eure Antworten.

PS: Es geht mir nur um die kürzere Studienzeit und nicht um die Erschleichung etwaiger Vorteile!
 
Peewee ... 🙂


Sehr geehrte Mitstreiter,
mir stellt sich die Frage ob ich mich an einer Präsenzuni in BWL fest einschreiben und gleichzeitig an der Fernuni Hagen als Teilzeitstuden VWL studieren kann. Angenommen es gäbe einen "Kustgriff" und es wäre verboten. Was passiert? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, das es ein Problem ist an zwei Unis Immatrikuliert zu sein, an beiden brav seine Beiträge zu entrichten unterschiedliche Abschlüsse zu absolvieren und kein BAFÖG zu beantragen. Ist es ein Problem???
Ich danke Euch bereits im Voraus für Eure Antworten.

PS: Es geht mir nur um die kürzere Studienzeit und nicht um die Erschleichung etwaiger Vorteile!
Es ist wohl eher ein Problem ... :hmmm:

Eine Immatrikulation (Erst-Hörerschaft) an zwei verschiedenen Hochschulen ist normalerweise nicht möglich. (Ob nun mit Hochschulen auch FH's einbezogen sind, kann ich selbst nicht sagen, da ich die "Bürokratie" dort nicht kenne; wird aber wohl so ähnlich sein wie an Unis.) Je nach Bundesland können aber möglicherweise andere Regelungen bezüglich der Immatrikulation bestehen; verbindliche und rechtskräftige Antworten auf diesbezügliche Fragen wird dir dann die jeweilige Uni bzw. das jeweilige HochschulGesetz geben können.

An der FernUni ist es meines Wissens jedenfalls nicht möglich TeilZeit-Hörer (was ja ein ErstHörer bzw. ordentlich eingeschriebener Studierender ist) zu sein und gleichzeitig an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben zu sein. Dies geht auch schon aus dem Antrag auf Zulassung/Immatrikulation der FernUni hervor.
Desweiteren ist an der FeU eine ZweitHörerschaft in einem gleichen Fach wie im ErstStudium -- hier in deinem Fall Wiwi -- ebenfalls nicht möglich, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Der Grund ist wohl, dass aufgrund der offensichtlich bestehenden Verwandtschaft von Teilbereichen eine gegenseitige Anrechnung möglich wäre.
Man kann aber in einem anderen Fach als Studiengangszweithörer zugelassen werden. Unter bestimmten Umständen kann man auch als Zweithörer in mehreren Fächer zugelassen werden (Zusammenwirken von Hochschulen).

Eigentlich müssten die PrüfungsOrdnung und das Hochschulgesetz des Landes NRW mehr sagen, tuen es aber nicht wirklich. 🙄

Das Zahlen von Beiträgen und der Verzicht auf BAföG spielt hierbei keine Rolle, das sind nämlich ganz andere BauStellen, die mit der eigentlichen Immatrikulation bzw. Zulassung nichts zu tun haben.

Ich würde dir raten, mal bei den betreffenden HochSchulen nachzufragen, ob dein Plan möglich ist. Und dann hast du auch die Gewissheit und es ist auch noch verbindlich. 😉


P.S.: Auf eine kürzere StudienZeit auf diese Weise zu spekulieren, ist ja sehr wohl "Erschleichung" von Vorteilen. 😉 😛
 
Willst du eigentlich mit VWL und BWL ganz neu starten? So richtig kommt das aus deiner Frage nicht raus. Oder hast du da schon einiges in den Studiengängen bemacht? Weil ich Frage mich gerade nach dem Sinn. Am Anfang macht man doch bei beiden dasselbe.
 
Danke

Sehr geehrte Mitstreiter, ich danke Euch zunächst für Eure rege Teilnahme an diese Diskussion. Meine Klärung erfolgte heute telefonisch mit den Uni Augsburg. Dabei ergab sich folgendes: Die Feruni Hagen hat einen Sonderstatus, der es mir erlaubt ich an beiden Uni's zu emmatrikulieren. Das Verfahren sollte beantragt werden (muß aber angeblich nicht) und wird im Regelfall sofort bewilligt. Bei einem Doppelstudium an anderen Universitäten (Präsenzunis) gibt es ein bestimmtes Verfahren, welches einem Genehmigungsverfahren unterliegt. Zu prüfen wäre die Anrechenbarkeit erbrachter Leistungen, aber darüber entscheidet das Prüfungsamt im Einzelfall. Nur hierauf stelle ich nicht ab. Mein Plan ist es nach bereits bestandenem Vordiplom (2,3) an der Präsenzuni den Dipl. Kaumann abzuschließen und in Teilzeit den Dipl. Volkswirt anzustrengen. Studenten haben ja bekanntlich viel Zeit 😀 und ich wüßte derzeit nicht was ich in der vorlesungsfreien Zeit machen soll. 🙄 Naja, so ist es nun auch nicht, aber die Prüfungszeiträume überschneiden sich nicht und ich traue es mir derzeit noch zu. Ich werde natürlich absolute Priorität auf das Präsenzstudium legen und mal schaun was ich nebenher noch so schaffe. Vieleicht sehe ich das etwas zu rosig, aber ich habe bisher auch gearbeitet und teilzeitstudiert. (ca. 45 Stunden / Woche) Sollte das Arbeitsaufkommen des Studiums vergleichbar sein, dann sollte meine Rechnung aufgehen.
Für Amber- Ann: Wie gesagt, ich habe bereits das Vordiplom und nun trennen sich die Wege des Kaufmanns und des Volkswirtes.
Also denne, noch viel Erfolg im Studium und ein großes Lob an alle Beteiligten dieses Boards, Ihr habt mir bisher schon oft bei ungeklärten Fragen helfen können.

Grüße Peewee
 

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