Peewee ...
🙂
Sehr geehrte Mitstreiter,
mir stellt sich die Frage ob ich mich an einer Präsenzuni in BWL fest einschreiben und gleichzeitig an der Fernuni Hagen als Teilzeitstuden VWL studieren kann. Angenommen es gäbe einen "Kustgriff" und es wäre verboten. Was passiert? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, das es ein Problem ist an zwei Unis Immatrikuliert zu sein, an beiden brav seine Beiträge zu entrichten unterschiedliche Abschlüsse zu absolvieren und kein BAFÖG zu beantragen. Ist es ein Problem???
Ich danke Euch bereits im Voraus für Eure Antworten.
PS: Es geht mir nur um die kürzere Studienzeit und nicht um die Erschleichung etwaiger Vorteile!
Es ist wohl eher ein Problem ... :hmmm:
Eine Immatrikulation (Erst-Hörerschaft) an zwei verschiedenen Hochschulen ist normalerweise nicht möglich. (Ob nun mit Hochschulen auch FH's einbezogen sind, kann ich selbst nicht sagen, da ich die "Bürokratie" dort nicht kenne; wird aber wohl so ähnlich sein wie an Unis.) Je nach Bundesland können aber möglicherweise andere Regelungen bezüglich der Immatrikulation bestehen; verbindliche und rechtskräftige Antworten auf diesbezügliche Fragen wird dir dann die jeweilige Uni bzw. das jeweilige HochschulGesetz geben können.
An der FernUni ist es meines Wissens jedenfalls nicht möglich TeilZeit-Hörer (was ja ein ErstHörer bzw. ordentlich eingeschriebener Studierender ist) zu sein und gleichzeitig an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben zu sein. Dies geht auch schon aus dem
Antrag auf Zulassung/Immatrikulation der FernUni hervor.
Desweiteren ist an der FeU eine ZweitHörerschaft in einem gleichen Fach wie im ErstStudium -- hier in deinem Fall Wiwi -- ebenfalls nicht möglich, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Der Grund ist wohl, dass aufgrund der offensichtlich bestehenden Verwandtschaft von Teilbereichen eine gegenseitige Anrechnung möglich wäre.
Man kann aber in einem
anderen Fach als Studiengangszweithörer zugelassen werden. Unter bestimmten Umständen kann man auch als Zweithörer in mehreren Fächer zugelassen werden (
Zusammenwirken von Hochschulen).
Eigentlich müssten die
PrüfungsOrdnung und das
Hochschulgesetz des Landes NRW mehr sagen, tuen es aber nicht wirklich.
🙄
Das Zahlen von Beiträgen und der Verzicht auf BAföG spielt hierbei keine Rolle, das sind nämlich ganz andere BauStellen, die mit der eigentlichen Immatrikulation bzw. Zulassung nichts zu tun haben.
Ich würde dir raten, mal bei den betreffenden HochSchulen nachzufragen, ob dein Plan möglich ist. Und dann hast du auch die Gewissheit und es ist auch noch verbindlich.
😉
P.S.: Auf eine kürzere StudienZeit auf diese Weise zu spekulieren, ist ja sehr wohl "Erschleichung" von Vorteilen.
😉 😛