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in der Klausur 09/03 war die Frage nach der Bilanzierung von Fertigungsverfahren. Gelten Fertigungsverfahren als immaterielle Vermögensgegenstände, mit der Folge, dass, wenn sie selbst erstellt sind, nicht bilanziert werden können?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."