• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ich brauche mal kurz RECHTSbeistand

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Ich brauche mal kurz RECHTSbeistand!!!

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:

Man sieht im Internet eine Werbung: Music downloaden für nur 7,99 € im Monat. Darauf hin guckt man sich die Seite mal an und denkt: Hey cool ich regestrier mich mal.
🙄
Als die Rechnung kommt, bekommt man einen kleinen Herzinfarkt. 95,88 €
Man muss also für das Jahr im Voraus zahlen obwohl ja mit 7,99 montl. geworben wurde. Kündigen kann man dann nur noch zum folgenden Jahr. 😡

Ist das rechtens??? Nennt man sowas nicht auch unlauterer Wettbewerb??
Als Erklärung bekommt man dann gesagt: In den AGBs steht dass man einmal im Jahr zahlen muss. Aber dürfen die dann mit einem monatlichen Betrag werben wo jeder denkt man zahl quasi wie eine Flat einmal im Monat?
😕

Vielleicht sind ja welche unter euch, die mit ihrem Studium so weit sind, mir diese Frage vielleicht beantworten zu können!!

Danke schonmal
 
Sorry,

wir würden hier gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen ;-(

Tipp: Gehe ins Studienzentrum und führe Dir die Kurseinheit 2 des Wahl-
pflichtfaches "Unternehmensrecht 2" zu "Gemüse" und Du dürftest die Ant- wort selbst erhalten.

Dann noch ein kurzer Blick in das BGB bzgl. Fernabsatz (habs nicht so aus- wenig im Kopf ... ab § 312 oder so ähnlich fängts an) ...

Fristen berechnen.

Ein Wiwi dürfte hierzu auch in der Lage sein ...

Cu viel Erfolg


Sandra
 
unqualifizierte Rechtsberatung ist strafbar

Deine Frage darf hier nicht beantwortet werden, sie kann es auch nicht. So ein Fall hängt von so vielen Details ab, die nur ein zugelassener Rechtsanwalt umfassend würdigen kann.

Du kannst bei jeder Kanzlei eine günstige Erstberatung bekommen, aufgrund derer Du dann sehr gut abschätzen kannst, ob die Sache rechtens war und ob rechtliche Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Die Kosten variieren je nach Anbieter, dürfen jedoch höchstens 180,- € betragen (ohne Gewähr).

Eine günstige Alternative in Deinem Fall wäre, zu einer Verbraucherberatungsstelle zu gehen. Dort erhält man Auskunft meist schon ab 10,- €, was zu dem relativ geringen Betrag, um den es in Deinem Fall geht, in einer guten Relation stehen dürfte.

Mehr Informationen z.B.: https://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2004051606.html
 
Die Verbraucherzentralen sind auch deswegen ein geeigneter Ansprechpartner, weil sie unseriöse Anbieter auch gleich abmahnen können. Das schützt dann viele andere Internetnutzer.

Meine persönlichen Erfahrung mit Internetseiten ist, daß es sehr viele semiprofessionelle Anbieter gibt, deren Angebote und "AGB" ziemlich schlecht gestrickt sind und damit leicht angreifbar.

Mir hat doch tatsächlich mal ein ebay-Verkäufer nach einem (berechtigten) Widerruf damit gedroht, er würde die "sofortige Zwangsvollstreckung" in mein gesamtes Vermögen übermorgen beantragen und außerdem dafür sorgen, daß ich wegen Eingehungsbetruges am selben Tag noch ins Kittchen komme, wenn ich nicht sofort bezahle ... 😱 - der Gute wurde dann leider abgemahnt und ist jetzt nicht mehr bei ebay ...
 
*g*

Ich wünsche so Leuten dann immer viel Spass und weise sie darauf hin, dass ich Jurastudentin bin 😉

Dann hat man ziemlich schnell seine Ruhe.

Auch als mein alter Vermieter die Kaution nicht rausrücken wollte, hatte ich diese überwiesen auf meinem Konto - ohne Abzug - als ich ihm einen "netten" Brief geschrieben habe 😉

Gruß


Sandra
 
Dr Franke Ghostwriter
Du solltest das Internetangebot nochmal daraufhin untersuchen, was hinsichtlich des Widerrufs gesagt wird... Wenn der Hinweis fehlt hast du ein unbeschränktes, ansonsten grundsätzlich die üblichen 2 Wochen.

Und das nöchste Mal stelle deinen Fall doch einfach unter Verwendung der in juristischen Fallgestaltungen berühmt berüchtigten Personen A und B ein, 😉 dann können wir ihn alle als Übungsfall nutzen und du kriegst richtig ausführliche Antworten. 🙂

Gruß
Steffi
 
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