Habe eine kurze Frage zur hypothetischen Kausalität in Verbindung mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (im Skript Kurs 2, S. 126f).
Ich habe nach nem Beispiel gesucht, dass mir verdeutlich, was damit gemeint ist. Ich stieß auf ein BAG-Urteil. In dem Fall ging sinngemäß A krankheitsbedingt nicht arbeiten und müsste somit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG haben. Während dieser Krankheit wurde in ihrem Betrieb gestreikt. Da A schon beim ersten Streik vor einigen Wochen mitgewirkt hatte (und für diesen Zeitraum also keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte), wollte der AG ihr für den Zeitraum, in dem A krank war, kein Entgelt zahlen, weil er annahm, dass sie so oder so streiken gewesen wäre, wenn sie eben nicht krank gewesen wäre.
Ist das so ein Fall der hypothetischen Kausalität, die dazu führt, dass.. naja, was eigentlich? Mal angenommen A hätte tatsächlich vorgehabt zu streiken, ging aber nicht, weil krank. Sieht die Lage dann anders aus, wenn A nicht vorgehabt hätte hinzugehen? Und wer wäre da in der Beweispflicht?
Edit: gerade lese ich ein Stück weiter und sehe, so halb wird meine Frage ja schon im Skript beantwortet. :roll:
Mich würde dennoch interessieren, ob das eben ein Fall der hypothetischen Kausalität ist und wenn nicht, was für ein Beispiel es sonst geben könnte
Ich habe nach nem Beispiel gesucht, dass mir verdeutlich, was damit gemeint ist. Ich stieß auf ein BAG-Urteil. In dem Fall ging sinngemäß A krankheitsbedingt nicht arbeiten und müsste somit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG haben. Während dieser Krankheit wurde in ihrem Betrieb gestreikt. Da A schon beim ersten Streik vor einigen Wochen mitgewirkt hatte (und für diesen Zeitraum also keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte), wollte der AG ihr für den Zeitraum, in dem A krank war, kein Entgelt zahlen, weil er annahm, dass sie so oder so streiken gewesen wäre, wenn sie eben nicht krank gewesen wäre.
Ist das so ein Fall der hypothetischen Kausalität, die dazu führt, dass.. naja, was eigentlich? Mal angenommen A hätte tatsächlich vorgehabt zu streiken, ging aber nicht, weil krank. Sieht die Lage dann anders aus, wenn A nicht vorgehabt hätte hinzugehen? Und wer wäre da in der Beweispflicht?
Edit: gerade lese ich ein Stück weiter und sehe, so halb wird meine Frage ja schon im Skript beantwortet. :roll:
Mich würde dennoch interessieren, ob das eben ein Fall der hypothetischen Kausalität ist und wenn nicht, was für ein Beispiel es sonst geben könnte