Mirko,
gut, mit einer gebrauchten Version könntest Du bereits jetzt etwas für das kommende Semester tun. Allerdings musst Du denn Kurs noch einmal neu belegen. Sich einfalch als Wiederholer einzuschreiben, ohne den Kurs bezahlt zu haben, geht leider nicht.
Das Propädeutikum brauchst Du in jedem Fall für Strafrecht (wird u.a. auch in der Klausur abgeprüft). Bedenken solltest Du allerdings in Punkto Gutachtenstil, dass bei den EAs des 3. Semester wohl gutachtentechnisch größere Anforderungen sind als bei M 2 ( = BGB I).
Um grundsätzlich das "Juristische Denken" zu erlernen, würde ich mich zunächst mit den Grundlagen vertraut machen. Ob vom Strafrecht aus oder vom Ö-Recht aus ... Immer wieder landet man mal wieder im AT-BGB.
Daher mein Belegungstipp für dieses Semester:
Propädeutikum, BGB I & Strafrecht ... Mehr nicht !!!
Das wäre Vollzeitpensum!
Gruß
Sandra