Hilfe!!! Nachforderung Sozialversicherungsbeiträge
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen an hilfsbereite Rechtswissenschaftler:
1) Kann ein Student der FernUni Hagen als Werksstudent beschäftigt sein, d.h. sozialversicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt?
2) Wer tritt für eine eventuelle Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen ein? Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Arbeitnehmeranteile einfordern?
3) Kann ein Arbeitgeber nach Abschluß einem Auflösungsvertrag eines Arbeitsverhältisses, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, vom Arbeitnehmer eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangen, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden ist?
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen an hilfsbereite Rechtswissenschaftler:
1) Kann ein Student der FernUni Hagen als Werksstudent beschäftigt sein, d.h. sozialversicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt?
2) Wer tritt für eine eventuelle Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen ein? Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Arbeitnehmeranteile einfordern?
3) Kann ein Arbeitgeber nach Abschluß einem Auflösungsvertrag eines Arbeitsverhältisses, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, vom Arbeitnehmer eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangen, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden ist?
Vielen Dank für Eure Mühe!!!