• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

HGB Vorschriften

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beim lösen der Einsendearbeiten für den Jahresabschluß lag ich doch das ein oder andere mal bei den ersten Aufgaben daneben.
Wie ist es zu werten, wenn bestimmte Vorschriften für alle Kaufleute gelten, in dem Abschnitt für Kapitalgesellschaften aber Detaillierungen sind?
Beispiel:
Frage: Die Guv-Rechnung darf nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden
Im HGB §242 Absatz 2 Er hat .....(Gewinn und Verlustrechnung) aufzustellen.
Im HGB §275 Die GuV ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren....aufzustellen (für Kapitalgesellschaften)

Antwort: In der EA ist nun die richtige Antwort für alle Kaufleute
Ist also die feinere Gliederung somit auch für alle Kaufleute gültig sofern nicht explizit auf Kapitalgesellschaften hingewiesen wird?
Vielen Dank für Antwort.
Sg Frank
 
Für alle Kaufleute gilt ganz allgemein, dass sie die Wahl zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren haben. Dass diese Wahlmöglichkeit für bestimmte Kaufleute eingeschränkt wird, ändert nichts am Grundsatz.
 
Dr Franke Ghostwriter
hm, der §275 befindet sich doch aber in dem Abschnitt für Kapitalgesellschaften im HGB.
Wo findest du im HGB, das es für alle Kaufleute allgemein gilt?
Oder wo habe ich jetzt den Denkfehler?
Sg Frank
 
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