Ich hab eine Frage zu den Größenklassen.
Die Einteilung gilt ja nur, wenn mind. zwei GJ dieser Wert überschritten wird. Heißt das, wenn die Unternehmung im 1.GJ eine kleine Kapitalgesellschaft ist und im zweiten eigentlich eine mittelgroße ist sie trotzdem noch eine kleine.. mhhh... versteht jemand was ich meine?:ka