In den Kursunterlagen steht, dass man in der Steuerbilanz Gewerbesteueraufwendungen in die Herstellungskosten mit einrechnen darf. Das Skript basiert aber auf dem Stand 2007.
Ab 2008 kam § 4 Abs. 5b EStG hinzu: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.
Im Buch von Prof. Schneeloch "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" werden die Änderungen ab 2008 und 2009 oft erwähnt. Nur in dem Kapital, wo es um die Herstellungskosten nach HGB und Steuerrecht geht, wird nichts davon erwähnt, dass sie ab 2008 nicht mehr berücksichtigt werden darf.
Darf sie oder darf sie nicht mehr ab 2008 berücksichtigt werden?
Ab 2008 kam § 4 Abs. 5b EStG hinzu: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.
Im Buch von Prof. Schneeloch "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" werden die Änderungen ab 2008 und 2009 oft erwähnt. Nur in dem Kapital, wo es um die Herstellungskosten nach HGB und Steuerrecht geht, wird nichts davon erwähnt, dass sie ab 2008 nicht mehr berücksichtigt werden darf.
Darf sie oder darf sie nicht mehr ab 2008 berücksichtigt werden?