Herstellungs- Anschaffungskosten
Hallo!
Kann mir mal jemand sage ob er das (wenigstens in Teilen) so sieht wie ich:
Fremdkapitalzinsen dürfen, wenn direkt zurechenbar, nur bei den Herstellungskosten, nicht aber bei den Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Für die Steuerbilanz sind die HGB-Vorschriften maßgeblich. D.h. sind die handelsrechtlichen Herstellungskosten im Bereich der steuerlich zulässigen Wertansätze dann müssen diese in beiden Bilanzen angesetzt werden. Sind die handelsrechtlichen niedriger, fallen die Werte in der Handels- und Steuerbilanz auseinander.
Na, alles klar???? Also mir nicht mehr ganz 😕, aber so hab ich's mir gestern ausgeknobelt ... wäre nett wenn jemand kurz Zeit für ein Kommentar hätte.
lg und vielen Dank im Voraus
Rob
Hallo!
Kann mir mal jemand sage ob er das (wenigstens in Teilen) so sieht wie ich:
Fremdkapitalzinsen dürfen, wenn direkt zurechenbar, nur bei den Herstellungskosten, nicht aber bei den Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Für die Steuerbilanz sind die HGB-Vorschriften maßgeblich. D.h. sind die handelsrechtlichen Herstellungskosten im Bereich der steuerlich zulässigen Wertansätze dann müssen diese in beiden Bilanzen angesetzt werden. Sind die handelsrechtlichen niedriger, fallen die Werte in der Handels- und Steuerbilanz auseinander.
Na, alles klar???? Also mir nicht mehr ganz 😕, aber so hab ich's mir gestern ausgeknobelt ... wäre nett wenn jemand kurz Zeit für ein Kommentar hätte.
lg und vielen Dank im Voraus
Rob