• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

*Help* Ganz blöde Frage an euch Juristen wg. Mietrecht

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vielleicht kennt sich einer von euch damit aus? 🙄 Hab nämlich keinen blassen Dunst, wen ich sonst fragen kann. (Zeigt mal, was ihr schon könnt 😛)

Gilt bei der frühzeitigen Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses auch die Regel, dass man 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss? Oder können wir froh sein, dass wir überhaupt schon aus der Wohnung rauskommen? Ich hatte mit dem Verwalter telefoniert und der meinte, dass früher rauskommen kein Problem ist, weil der Vertrag befristet sei und er meinte, dass er mal schauen kann, was er tun kann, damit wir zum Wunschtermin rauskommen. Das wurde aber dann von dem nächsten Verwalter (blöd, wenn man bei 'nem Beamtenladen seine Wohnung mietet, die verwalten sich ja tot) abgelehnt und er hat gar nix zu unserer Bitte gesagt sondern schrieb, dass wir nach Punkt 8 Abschn. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen 3 Monate Kündigungsfrist hätten. Der Punkt 8.1. bezieht sich aber nur auf unbefristete Mietverhältnisse 😕 - hat ja also nix mit einem befristeten Mietverhältnis zu tun.

:hilfe:

Falls ich hier falsch bin mit der Frage, anybody mit einer Idee, wohin ich mich wenden kann OHNE dass ich gleich Unsummen an Geld bezahlen muss? (Die Wohnung wird schon wieder ein tiefes Loch reißen...)

Jasmin

Edit: Ich hab das hier gefunden - kann mir das helfen?
 
Jasmin,

der Punkt 8.1 bezieht sich deshalb nur auf unbefristete Mietverhältnisse, weil man bei einem befristeten Mietverhältnis nicht kündigen kann. Das befristete Mietverhältnis endet eben einfach mit Zeitablauf. Außer, wenn die Fortsetzung aus schwerwiegenden Gründen nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar wäre.
Vielleicht kannst du aber über ein paar Tricks früher raus, z.B. wenn du die Erlaubnis zur Untervermietung erbittest und dir diese nicht gewährt würde, hättest du ein Sonderkündigungsrecht. Sonst wüsste ich wirklich nicht, wie du da eher herauskommen solltest.

Wenn der Verwalter aber von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgeht (was zwar falsch ist, s. o.), kannst du dich dann ja eigentlich noch freuen, oder?

Gruß, Steffi
 
Dr Franke Ghostwriter
Du kannst froh sein, wenn ihr "nur" 3 Monate bis zur Kündigung habt! Wenn ich mich recht erinnere, steht in einem anderen posting von Dir, dass ihr die Wohnung auf 5 Jahre gemietet habt und erst 2 oder 3 rum sind?! Dann kündige schnell und hoffe, dass sie nicht auf die 2-3 Jahre Restmietzeit bestehen! Das ist ja der "Witz" an nem befristeten Mietverhältnis - der Vermieter hat Planungssicherheit und muss sich nicht alle paar Monate mit neuen Mietern rumschlagen.
Im Übrigen kann hier keine 100%-Hilfe gegeben werden, da wir ja Deinen Mietvertrag im Wortlaut nicht kennen. Wenn dort etws anders als im BGB geregelt ist, kann (bis auf Ausnahmen wie gesetzeswidrig etc.) nur der Wortlaut des Vertrages entscheidend sein.
Spezialregelung (hier: Mietvertrag) geht vor Allgemeingesetz (hier: BGB).
Sprich: mit dem Wisch zum Mieterverein, wie gerry schon sagte!
 
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