• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

HELP - Frage zur Kurswiederholung

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HELP - Frage zur Kurswiederholung...

Oh gott, ich hoffe, ihr versteht mein Problem 🙂

Also, folgendes:
ich habe letztes Semester Mikro belegt und die EA's bestanden; die Klausur allerdings nicht geschrieben. Entsprechend habe ich den Kurs als Wiederholer belegt. Nun möchte ich im SS 2007 die Klausur schreiben.

Nur mal angenommen,
ich würde die Klausur nicht bestehen (ist bei Mikro ´ja nix ungewöhnliches), müsste ich den Kurs dann wieder als Wiederholer kennzeichnen?

Meine Frage kommt aus 2 Gründen auf:
1) Die Klausurbelegung ist ja LÄNGST abgeschlossen, wenn es die Klausurergebnisse gibt. Oder evtl. über Nachmeldung möglich??

2) Wenn ich das Vordiplom nach "7aus 9" beantrage, könnte ich ja die nicht bestandene Klausur auch stehen lassen...

Daher kommt meine Frage auf:
Muss ich bei nicht bestandenen Klausuren mich als Wiederholer melden??

VIelen Dank für eure Hilfe!!!
London84
 
Eine einmal erreichte Klausurzulassung für Mikro bleibt unbegrenzt erhalten. Du musst Dich nicht als Wiederholer melden.
Allerdings ist es durchaus günstig, die neuen EA zu versuchen und damit weiter am Stoff zu üben.
Du kannst Dich aber auch generell als Wiederholer einschreiben (kostet nix, wenn Du den Kurs in den letzten 7 Semestern schon einmal kostenpflichtig belegt hattest). Wenn Du die Klausur bestanden hast, dann kannst Du ja die EA und den Kurs einfach ignorieren.
Meine Empfehlung ist immer die Meldung als Wiederholer, schadet nicht.
 
danke für die Antwort.

Jetzt mal eine generelle Frage:
Wenn man eine Klausur nicht besteht, kann man sich dann einfach in nächsten Semester zur Klausur wieder anmelden oder muss ich mich vorher wieder im Semester für das entsprechende Fach rückgemeldet haben?

Meine Verwirrung kommt daher, weil die Rückmeldung zum neuen Semster bereits ja schon vor den klausuren des "alten" Semesters erfolgt und ich daher gar nicht weiß, ob bestanden oder nicht....
 
Wenn du mal die Klausurzulassung hast, dann hast du sie 🙂. Du musst, meines Wissens nach ein Fach nicht zwingend als Wiederholer belegen, um die Klausur zu schreiben am Semesterende. Nötig ist nur, dass du irgendwann dafür mal das nötige EA-Quorum bestanden hast. Vielleicht kann das einer der alten Hase noch bestätigen? 😉 Interessiert mich nämlich auch.

:winke: Jasmin
 
Schnukkis ... 😀


Hey, danke für die Antwort.

Jetzt mal eine generelle Frage:
Wenn man eine Klausur nicht besteht, kann man sich dann einfach in nächsten Semester zur Klausur wieder anmelden oder muss ich mich vorher wieder im Semester für das entsprechende Fach rückgemeldet haben?

Meine Verwirrung kommt daher, weil die Rückmeldung zum neuen Semster bereits ja schon vor den klausuren des "alten" Semesters erfolgt und ich daher gar nicht weiß, ob bestanden oder nicht....

Danke im Voraus

Wenn du mal die Klausurzulassung hast, dann hast du sie 🙂. Du musst, meines Wissens nach ein Fach nicht zwingend als Wiederholer belegen, um die Klausur zu schreiben am Semesterende. Nötig ist nur, dass du irgendwann dafür mal das nötige EA-Quorum bestanden hast. Vielleicht kann das einer der alten Hase noch bestätigen? 😉 Interessiert mich nämlich auch.

:winke: Jasmin
schmetterling hat Recht. 🙂
Man meldet sich für eine Klausur einfach wieder an. Vorausgesetzt man hat das geforderte Quorum an EA's bestanden und man ist noch nicht durch diese Klausur endgültig durchgefallen.

Eine Belegung als Wiederholer ist als "Vorsichtsmaßnahme" immer zu empfehlen, da man dann die aktuellen EA's als Übungsmaterial ebenfalls zugeschickt bekommt. Die Wiederholung ist bis zu sechsmal möglich.
Anders ist es, wenn das Studienmaterial "grundlegend überarbeitet" worden ist, dann ist zu überlegen, ob man sich das neue Material neu bestellt, um dann auch in Hinblick auf die Klausur "up to date" zu sein. 😉

Kurz gesagt: schmetterling hat Recht.
 
Soweit ich gelesen hab wird für akademiestudierende die betreuungsgebühr von 10 euro je sws fällig ..das wärn dann 60 euro nur für die EAs ..das finde ich ganz schön viel .. oder habe ich da was falsch gelesen?? wollte eigntlich auch meine jetzt im SS besuchten kurse mit als wiederholer kennzeichnen falls ich eine Klausur nicht schreibe oder durchfalle damit ich dann auf jedenfall noch mal die eas üben kann ..aber 60 euro find ich schon ziemlich viel
 
Hier musst Du überlegen ...

Brauchst Du die EAs noch, dann musst Du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. Ansonsten würde ich mir die 60 Euro sparen und meine Lernerei vertiefen. Veranstaltung in Studienzentren besuchen u.s.w.
 
@chasey82: wenn du die Klausurzulassung schon hast (Quorum einmal bestanden), würde ich nicht unbedingt als Wh belegen. 60 Euro für ein paar EAs sind doch schon einiges an Geld... :ka:
Fahr lieber mal in ein StZ und kopiere dir die aktuellen EAs dort, die bekommen diese normalerweise auch. Auch die Musterlösungen kannst du auf die Art bekommen und somit hast du das ganze Übungsmaterial 🙂. Einziger Nachteil: du kannst nicht einschicken und bekommst keine individuelle Korrektur, dafür musst du echt als Wh. belegen 🙁.
 
Dr Franke Ghostwriter
Fahr lieber mal in ein StZ und kopiere dir die aktuellen EAs dort, die bekommen diese normalerweise auch. Auch die Musterlösungen kannst du auf die Art bekommen und somit hast du das ganze Übungsmaterial 🙂. Einziger Nachteil: du kannst nicht einschicken und bekommst keine individuelle Korrektur, dafür musst du echt als Wh. belegen 🙁.

Ich werde dann wohl definitiv ins STZ fahren und nicht die 60 euro zahlen das ist echt ne menge geld! Ich habe eh vor meine beiden belegten module ende des Semesters mit der Klausur abzuschließen .. und dann kurz vorher zum üben noch mal die EAs durchzugehen! Bis die korrigiert werden hab ich die Klausur ja schon längst geschrieben ..demnach brauch ich die auch nicht noch mal einzuschicken da es mir dann eh nichts bringen wird ... es sei denn ich falle durch ..aber das will ich nicht hoffen
 
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