Hat das Prüfungsamt Dauerurlaub?

Dr Franke Ghostwriter
Hat das Prüfungsamt Dauerurlaub???

Hey Leute,

ist das normal, dass man das Prüfungsamt NIIIEEEE erreicht? Habe dort am Montag (letzten Montag,also 2 Wochen knapp her) ne Email hingeschickt, keine Antwort. Versuche da schon die GANZE Woche jemanden zu erreichen, keiner da. Es ist nicht besetzt, aber es geht auch niemand dran. Sehr seltsam! Ist echt ein bisschen dürftig, weil ja bald auch der 15.2. ist...und zu der Frist die Unterlagen alle per Post dort sein müssen... 🙁

Grüße
 
Den Urlaubsplan des Prüfungsamtes kenne ich nicht, aber eventuell kann man Dir auch im Studien- bzw Regionalzentrum in Deiner Nähe helfen.
 
Hast Du es auch mal zu verschiedenen Uhrzeiten probiert? Laut HP brauchst Du da nur morgens anzurufen:

Beratungszeiten

Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr
 
Nur vorsichtshalber 🙂:
Brauchst Du wirklich das Prüfungsamt ?
Für Einschreibungen, Umschreiben etc sind die ja nicht zuständig.
Welche Frist gibt es beim PA am 15.2. ?
 
Also ich will mich als Akademiestudentin einschreiben, weil ich im 6. Sem. des Bachelors bin und dann im SS2010 Klausuren vom Master mitschreiben (bis dahin bin ich fertig). Und würde mich dann zum WS 2010/11 zum Master einschreiben.

Ich hatte mit einem Herrn vom PA telefoniert...und er sagte, es würde gehen! Daraufhin habe ich ihm ne Email geschickt zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen...da ich gerne eine verbindliche Aussage diesbezüglich hätte! Ich studieren Bachelor of Arts in Taxation and Auditing...also Steuern und Wirtschaftsprüfung. Meine Inhalte sind auch zu mehr als 50% betriebswirtschaftlich (da auch Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht und Konzernrechnungslegung usw. dazugehört lt. Aussagen) ABER: Ich hätte es halt gerne schwarz auf weiß, weil es kein "reiner" BWL-Studiengang ist! Aber der gute antwortet mir seit zwei Wochen nicht, und ich würde gerne mal langsam nachfragen, weil die Einschreibung zum 15.2. drängt...

🙂 So, das war jetzt weit ausgeholt...aber jetzt kennt ihr das Problem!
 
ach ja...und ich hätte gerne eine Bestätigung von Ihm, dass man sich 3 Prüfungsleistungen aus dem Akademiestudium anrechnen lassen kann! Und noch so ein paar Fragen
 
Erstens wird das Prüfungsamt rechtsverbindliche Aussagen nur geben, wenn alle erforderlichen Nachweisdokumente vorliegen.
Zweitens wird das Prüfungsamt dies gewiss nicht per mail tun.
Damit stellt sich drittens die Frage ob ihnen überhaupt eine Postadresse bekannt ist.
Viertens gibt es auf der Homepage eine Menge Informationen zum Thema.
Fünftens sind 12 Personen als Ansprechpartner für das PA WiWi benannt. Dass davon eine Woche lang niemand telefonisch ereichbar sein soll, kann ich beim besten Willen nicht glauben.
 
Erstens: Es ist keine Eischreibung, sondern lediglich eine Aussage bzgl. der Zulassungsvoraussetzungen! Und das wird auch vorab gemacht, wenn man den Modulplan verlegt!!! -> Aussage PA

Zweitens: Ich habe mit dem Herrn telefoniert und er hat gesagt, dass er das prüft! UND...das er mir Bescheid gibt per Email. Es war keine Rede von Post! -> Aussage PA (Zumal es keine Immatrikulation ist!)

Drittens: Hat sich wohl dann erledigt!

Viertens: Danke! Aber mit den Informationen habe ich mich bereits befasst! Leider steht da keine Auskunft über jedes belegbare Modul der deutschen Hochschulen/Unis, und wie die Gültigkeit als Zulassungsvoraussetzung deren ist!!! Oder kannst du mir über alle Steuerrechtsmodule und Prüfungswesenmodule Auskünfte geben???

Fünftens: Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, wüsstest du, dass ich mehrere/viele Nummern gewählt habe! Ob das nun 10 oder 12 waren, kann ich dir leider nicht sagen! Ich könnte bei Interesse aber gerne unter meiner Anruferliste gucken.
 
Na dann hierzu ein Zitat von der UNI Homepage

"Auskünfte über die Anrechnung können auch vor einer Immatrikulation eingeholt werden. Solche Anfragen sind ebenfalls an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft mit den o. g. Unterlagen und Angaben zu richten.

Ohne Vorlage der Zeugnisse oder Leistungsnachweise kann keine Auskunft über die Anrechnung gegeben werden, da amtliche Auskünfte Rechtsverbindlichkeit haben."


Quelle:

https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/pruefungen/anrechnung/voraussetzungen.shtml

Ich denke der 2te Absatz hat wenig Auslegungsspielraum
 
Entschuldigung, aber ANRECHNUNG heißt = die Anrechnungen von Prüfungsleistungen auf Module eines Studiums, damit man die nicht mehr schreiben muss!

Ich möchte allerdings nur wissen, ob die Module meines Studienganges als wirtschaftswissenschaftliche Module gelten oder ob sie zu speziell sind!!!

Kleiner Unterschied oder?!

Um den Masterstudiengang aufnehmen zu können, muss ein einschlägiger akkreditierter Bachelor- oder Diplomstudiengang abgeschlossen worden sein. Dies muss durch die Vorlage einer beglaubigten Zeugniskopie dokumentiert werden. Die Einschlägigkeit wird dann angenommen, wenn mindestens 50 % des Studien- und Prüfungsvolumens auf wirtschaftswissenschaftliche Inhalte (einschließlich der quantitativen Methoden) bezogen gewesen sind. Maßstab hierfür ist der Inhalt des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität.

Bei einem Hochschulstudium ist diese in der Regel gegeben, wenn einer der folgenden Studiengänge erfolgreich abgeschlossen worden ist:

Fachrichtung Abschluss Betriebswirtschaftslehre Bachelor, Diplom, Magister Handelslehrer/Wirtschaftspädagogik Bachelor, Diplom Volkswirtschaftslehre Bachelor, Diplom Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie Bachelor, Diplom, Magister Wirtschaftsinformatik Bachelor, Diplom
 
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...da ich gerne eine verbindliche Aussage diesbezüglich hätte!
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Du möchtest eine rechtsverbindliche Auskunft. Somit geht es um die grundsätzliche Vorgehensweise, dass dies nur unter Vorlage von Nachweisdokumenten erfolgen kann. Die Motivation Anrechnung oder Mastereinschreibung ist hierbei irrelevant.
 
mein Gott! Ich will es einfach von ihm bestätigt haben und bin hier nicht in einer Rechtsklausur ok!

Und: Die Motivation ist NICHT egal. Da für eine Zulassungsprüfung eine Modulaufstellung vollkommen ausreicht laut AUSSAGE DES PA! Wäre es anders, hätten die es mir wohl mitgeteilt. Aber gut, dass du nun die Entscheidungen für das PA übernimmst, dass die das nicht machen können... 😀!

Außerdem war das gar nicht meine Frage...aber was soll's!
 
Vielleicht auch ab und zu mal den SPAM-Ordner kontrollieren. Das Prüfungsamt antwortet auf E-Mails eigentlich immer sofort, ggf. dauert es mal 1-2 Tage, aber nie über 2 Wochen o.ä.
 
Danke für den Tip, aber es hat sich bereits geklärt. Also meine Spams habe ich in der Tat immer abgerufen...aber die Email war wohl beim PA ausversehen als beantwortet markiert...! Ist ja auch egal, hat sich ja alles klären können nach langem warten. 🙂 Schöne Grüße!
 
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