• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Haftungsausschluss bei Fortführung der firma

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Hier kurz die frage:

in der Lösung der EA von 10/07 steht :

"aufgabe 9, D: die einzige möglichkeit sich der haftung zu entziehen,besteht darin,dass er einen haftungsausschluss im handelsregister eintragen und bekannt machen lässt"

laut Lösung falsch, weil (und jetzt kommts 😉 typische Antwort für den lehrstuhl 😀)
: " D ist falsch, denn es gibt noch weitere alternativen, sich der haftung zu entziehen"

meine Frage ist : welche alternativen wären das denn ? meint er die fortführung unter einem anderen namen, bzw unternehmensbezeichnung ?


grüße

christian
 
1. Möglichkeit: Firma nicht fortführen
2. Möglichkeit: Firma fortführen und Haftungsausschluss eintragen lassen (=Aufgabe)
3. Möglichkeit: Firma fortführen und Haftungsausschluss dem Dritten mitteilen (§ 25 II HGB)

Damit ist D definitv (wegen "die einzige Möglichkeit") falsch.
Allerdings halte ich die Musterlösung auch nicht für richtig...
 
Dr Franke Ghostwriter
Hehe, okay, so einfach ist es manchmal. dachte jetzt käme noch irgendein knaller 😀 weitere möglichkeiten wären auch:

4. auswanderung nach mexico (bei gleichzeitiger begleitung von "goodby deutschland"
5. den ganzen quatsch mit der firma sein lassen und beim onkel günter inna´firma als lagerarbeiter anfangen 😀

nein, war nur ein kleiner scherz. ich bin nur den ganzen tag schon am recht lernen und wunder mich immrr wieder über die Frage stellungen des lehrstuhles. 🙂 threat kann geschlossen werden !!!


PS: cepebe schau doch mal bitte in deine PN Fach rein.
 
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