also bzgl. der GWG's besteht bei mir große Unklarheit welches Recht und welche Wertgrenzen aktuell anzuwenden sind?
Ich glaube vom Skript habe ich 60 € für geringstwertige und 410 € für Geringwertige im Kopf, kann das sein?
Nach eigenen Recherchen war es aber 2008 und 2009 eigentlich 150 € und 1000 €, wobei die geringwertigen Güter über 5 Jahre in einem Sammelposten abgeschrieben werden mussten.
Ab 2010 gilt wieder 150 und 410, wobei die GWG ohne lineare Abschreibung, auch sofort komplett abgeschrieben werden können.
Weiß jemand zufällig in welchen Skript das mit den GWG stand, bzw. was davon nun anzuwenden sein soll?
Ich glaube vom Skript habe ich 60 € für geringstwertige und 410 € für Geringwertige im Kopf, kann das sein?
Nach eigenen Recherchen war es aber 2008 und 2009 eigentlich 150 € und 1000 €, wobei die geringwertigen Güter über 5 Jahre in einem Sammelposten abgeschrieben werden mussten.
Ab 2010 gilt wieder 150 und 410, wobei die GWG ohne lineare Abschreibung, auch sofort komplett abgeschrieben werden können.
Weiß jemand zufällig in welchen Skript das mit den GWG stand, bzw. was davon nun anzuwenden sein soll?