ihr, habe unterschiedliche aussagen bezüglich des zeitpunktes, zu dem der gute glauben vorliegen muss gefunden. einmal heißt es, dass es ausreichend ist, wenn gutgläubigkeit zum zeitpunkt der einigung vorliegt, in einer anderen quelle heißt es, dass der gute glaube auch bei übergabe noch vorhanden sein muss. ???????????wie seht ihr das??