• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gutachtenstil

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ich hätte da mal 3 fragen an euch:

ich bin noch im hauptstudium jura und habe jetzt im forum gelesen, was alles an uni-scheinen bei einem wechsel in bol anerkannt würde. werden die module m1,2,4,5,6,8,9,10,11,12,w1 auch nur auf die großen scheine angerechnet - die kleinen musste ich nämlich nicht machen. und dann voll?

werde ich im bol dem gutachtenstil nochmal begegnen oder sind alle klausuren fragen und antworten?

und wie schwer sind wirtschaftswissenschaftlichen klausuren? kommt man da mit 10. klasse-wissen durch?

ich wäre euch für eure antworten sehr dankbar.

viele grüße,

🙂 flyman
 
hi,

ich hätte da mal 3 fragen an euch:

ich bin noch im hauptstudium jura und habe jetzt im forum gelesen, was alles an uni-scheinen bei einem wechsel in bol anerkannt würde. werden die module m1,2,4,5,6,8,9,10,11,12,w1 auch nur auf die großen scheine angerechnet - die kleinen musste ich nämlich nicht machen. und dann voll?

Hallo Flyman,

im BOL gibt es keine großen und kleinen Schein sondern Module. Das sind in sich geschlossene Stoffgebiete, die mit einer Klausur am Semesterende abgeschlossen werden.

Es werden nur die großen Scheine anerkannt, die kleinen nützen Dir in Hagen wenig. Wenn Du alle großen Scheine hast, werden M1, M2, M4, M5, M8 und M12 ohne Probleme anerkannt, dazu die Module 6, 10 ohne Klausur und M9 ohne Klausur und Präsenzseminar. Bei entsprechender Wahlfachgruppe ist aber z.B. M10 komplett anerkannt worden, da kommt es eben auf den Einzelfall an.

werde ich im bol dem gutachtenstil nochmal begegnen oder sind alle klausuren fragen und antworten?

Ja, grundsätzlich werden die Klausuren im Gutachtenstil geschrieben (Ausnahmen sind M1 und M13).

und wie schwer sind wirtschaftswissenschaftlichen klausuren? kommt man da mit 10. klasse-wissen durch?

Das hängt stark davon ab, wie viel Zeit Du aufwendest, ob Dir BWL liegt usw. Mir persönlich sind die BWL-Klausuren eher leicht gefallen, aber ich würde das nicht verallgemeinern. Solide Mittel- und Oberstufenkenntnisse erleichtern die Modulbearbeitung in diesem Bereich enorm.
 
Oh, Flyman,

willst Du wirklich darauf eine Antwort?

Natürlich ist Hagen ein ziemlich normales Jurastudium, bei welchem Du normale Hausarbeiten (2 bis 4 pro Modul und Semester zum Erreichen der Zulassung, kommt auf das Fach an) und normale Klausuren im Gutachtenstil absolvieren musst. Ich glaube, dass die auch bei Dir keine Ausnahme machen werden. Aber wenn man im Jura-Hauptstudium ist, dürfte man so etwas schon längst drauf haben, oder etwa nicht?

Zunächst einmal kannst Du Deine Anfängerscheine vergessen. Da wird nix anerkannt. Wenn Du die Zulassung zum 1. Staatsexamen hast, bekommst Du M 1, M 2, M 4, M 5, M 8 & M 12 angerechnet. Bei M 9 bekommst Du "nur" die Zulassung, musst also noch die Klausur schreiben. Sprich:

Der große Ö-Schein erspart Dir Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht (M 5 & M 12), der große Z-Schein die Klausuren Propädeutikum, BGB I & BGB II, wobei Du die Klausur in BGB III (= Sachenrecht, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht) noch schreiben musst und der große S-Schein wird Dir als
M 8 - allerdings ohne Note anerkannt. Sofern Du weitere Scheine (= Klausuren) im Wahlfachbereich absolviert hast, kommt auch eine Anrechnung von Unternehmensrecht, Arbeitsvertragsrecht oder Internationales Privatrecht in Betracht, je nachdem welchen Schwerpunkt Du gemacht hast.

Hast Du das erste Staatsexamen bestanden, werden Dir alle juristischen Module angerechnet, wenn nicht, musst Du eben ganz normal Klausuren schreiben. Zitat von unserem Prinzen: "Wer es an einer normalen Präsenzuni nicht packt, packt es bei uns erst recht nicht!"

Übrigens die Wiwi-Klausuren haben nichts mit der 10. Klasse zu tun, sondern sind ganz normale Klausuren der Studenten im universitären Diplomstudiengang BWL / VWL ... Also da gibt es keine Extrakurse, nach dem Motto "BWL für Dummies (= Juristen)".

Hier werden bis auf BWL I (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerlehre) Mathematik-Kenntnisse auf universitärem Niveau (einschließlich partieller Ableitung, partiellem Integrieren, Matrizenrechnung, totalem Differenzieren, Differential- und Differenzenrechnung etc.) erwartet.

Grüßle

Sandra

PS (Bin übrigens mit einer Richterin a.D. des VGH Mannheims befreundet, die unseren Studiengang und das Niveau, insbesondere in Punkto IPR oder Prozessrecht, hammermäßig findet *g*)
 
Oh, Flyman,

willst Du wirklich darauf eine Antwort?

Natürlich ist Hagen ein ziemlich normales Jurastudium, bei welchem Du normale Hausarbeiten (2 bis 4 pro Modul und Semester zum Erreichen der Zulassung, kommt auf das Fach an) und normale Klausuren im Gutachtenstil absolvieren musst. Ich glaube, dass die auch bei Dir keine Ausnahme machen werden. Aber wenn man im Jura-Hauptstudium ist, dürfte man so etwas schon längst drauf haben, oder etwa nicht?

Zunächst einmal kannst Du Deine Anfängerscheine vergessen. Da wird nix anerkannt. Wenn Du die Zulassung zum 1. Staatsexamen hast, bekommst Du M 1, M 2, M 4, M 5, M 8 & M 12 angerechnet. Bei M 9 bekommst Du "nur" die Zulassung, musst also noch die Klausur schreiben. Sprich:

Der große Ö-Schein erspart Dir Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht (M 5 & M 12), der große Z-Schein die Klausuren Propädeutikum, BGB I & BGB II, wobei Du die Klausur in BGB III (= Sachenrecht, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht) noch schreiben musst und der große S-Schein wird Dir als
M 8 - allerdings ohne Note anerkannt. Sofern Du weitere Scheine (= Klausuren) im Wahlfbereich absolviert hast, kommt auch eine Anrechnung von Unternehmensrecht, Arbeitsvertragsrecht oder Internationales Privatrecht in Betracht, je nachdem welchen Schwerpunkt Du gemacht hast.

Hast Du das erste Staatsexamen bestanden, werden Dir alle juristischen Module angerechnet, wenn nicht, musst Du eben ganz normal Klausuren schreiben. Zitat von unserem Prinzen: "Wer es an einer normalen Präsenzuni nicht packt, packt es bei uns erst recht nicht!"

Übrigens die Wiwi-Klausuren haben nichts mit der 10. Klasse zu tun, sondern sind ganz normale Klausuren der Studenten im universitären Diplomstudiengang BWL / VWL ... Also da gibt es keine Extrakurse, nach dem Motto "BWL für Dummies (= Juristen)".

Hier werden bis auf BWL I (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerlehre) Mathematik-Kenntnisse auf universitärem Niveau (einschließlich partieller Ableitung, partiellem Integrieren, Matrizenrechnung, totalem Differenzieren, Differential- und Differenzenrechnung etc.) erwartet.

Grüßle

Sandra

PS (Bin übrigens mit einer Richterin a.D. des VGH Mannheims befreundet, die unseren Studiengang und das Niveau, insbesondere in Punkto IPR oder Prozessrecht, hammermäßig findet *g*)

Oh Sandra, Du bist heute aber streng 😛 Die Frage mit dem Gutachtenstil ist irgendwie der Dauerbrenner...
 
Übrigens die Wiwi-Klausuren haben nichts mit der 10. Klasse zu tun, sondern sind ganz normale Klausuren der Studenten im universitären Diplomstudiengang BWL / VWL ... Also da gibt es keine Extrakurse, nach dem Motto "BWL für Dummies (= Juristen)".

Hier werden bis auf BWL I (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerlehre) Mathematik-Kenntnisse auf universitärem Niveau (einschließlich partieller Ableitung, partiellem Integrieren, Matrizenrechnung, totalem Differenzieren, Differential- und Differenzenrechnung etc.) erwartet.


Das muss ich als Mathematiker jetzt schon ein wenig relativieren. Das Mathe-Wissen ist definitiv nicht auf universitärem Niveau, wenngleich es trotzdem für viele nicht einfach ist (aber das ist ja in BWL auch nicht der Fall).

Zudem würde ich bei den Einsendearbeiten nicht von Hausarbeiten sprechen; die liegen zumindest vom Umfang doch ein Stück höher und Literatur etc. muss man da auch nicht angeben bzw. bringen.

SaM
 
*g* SaM,

Du musst aber auch als Mathematikerin zugeben, dass man "nur" im Oberstufenwissen auch das Fach "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler " nicht bestehen kann. Klar ist, dass zwischen eine Mathematik-Studium im Hauptfach und einem "Nebenfach" Mathematik schon ein wenig Unterschied ist ... 😉

Gut, bei den EAs kommt es drauf an, wieviel Aufwand man treibt. Ich komme teilweise eben (ohne Inhaltsverzeichnis etc. aber mit umfang-
reichen Fußnoten) leicht auf 30 Seiten (z.B. BGB III etc.).

Grüßle


Sandra
 
Mathematiker, bitte.

Ein BWL-Studium ist aber gerade kein Studium mit Mathe als Nebenfach, sondern nur mit mathematischen Zügen in den witschaftswissenschaftlichen Modulen.

SaM

*g* SaM,

man seid Ihr Mathematiker kleinkariert ...

Ich sag doch auch nicht, dass das BWL-Studium ein wirtschaftswissen-
schaftliches Studium ist, bei welchem grundlegende rechtswissenschaftliche Kenntnisse erfordert werden 😉 😛

Sandra
 
*g* SaM,

man seid Ihr Mathematiker kleinkariert ...



Sandra

Das seh ich jetzt aber nicht so.

Wenn man Mathe. für Wiwis belegt (was man als BoLer nicht muss) oder makro- oder Mikro. (höchstens als Wahlfach), dann braucht man höhere Mathematik, für die BWL-Pflichtmodule tun es in der Regel Mathe-Mittelstufenkenntnisse -höchstens ein wenig einfach Oberstufen-Differentialrechnuntg.

Hausarbeiten 30 Seiten? Ich bin bislang in meinem Studium mit Hausarbeiten maximal zwischen 10 und 15 Seiten gut gefahren...

Beste Grüße,
Josef
 
Das seh ich jetzt aber nicht so.

Wenn man Mathe. für Wiwis belegt (was man als BoLer nicht muss) oder makro- oder Mikro. (höchstens als Wahlfach), dann braucht man höhere Mathematik, für die BWL-Pflichtmodule tun es in der Regel Mathe-Mittelstufenkenntnisse -höchstens ein wenig einfach Oberstufen-Differentialrechnuntg.

Hausarbeiten 30 Seiten? Ich bin bislang in meinem Studium mit Hausarbeiten maximal zwischen 10 und 15 Seiten gut gefahren...

Beste Grüße,
Josef

Danke, Josef, das hatte ich auch versucht darzustellen...

SaM
 
hm ...

Also erst mal danke für eure vielen Antworten - das war jetzt schon recht aufschlussreich und unberuhigend, dass auch in einem Bachelorstudiengang soviel wie im 'normalen' Jurastudium verlangt wird.

Da würde ich dann gerne wissen, ob man dann auch, wie an der Uni, alle Module bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholen kann?

Und wo hat man dann Bibliothekszugang, wenn man Hausarbeiten schreibt? (In Mannheim haben sie jetzt gerade die Bib neu umgeräumt und man kann nur noch mit PC Kennung ein Buch finden).

Fällt dann zumindest Landesrecht flach?

Habt ihr Probeunterlagen v.a. zu den betriebswirtschaftlichen Modulen geschickt bekommen? Machen die so etwas?

wenn ihr mir diese 4 Fragen bitte noch beantworten könntet
- wäre super 🙂.

Danke nochmal an alle,

flyman
 
Bibliothek: Du hast die Möglichkeit die Bibliothek in Hagen zu nutzen oder aber normalerweise auch jede andere Uni Bibliothek, wenn du dich entsprechend dort anmeldest. Für die "Hausarbeiten" brauchst du aber normalerweise keine extra Literatur. Du bekommst ja erst mal die ganze Vorlesung zugeschickt und kannst dort schon viel entnehmen. Die ganzen Gesetzte musst du dir zwangsläugig zulegen, bzw. für die reine Bearbeitung der EA reicht auch der Online Zugang zu Beck.

Landesrecht brauchst du nicht. https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/curriculum.html Da kannst du mal die Module dir anschauen.

Beliebig Wiederholen: Nein kannst du nicht. Du kannst eine nicht bestandene Modulabschlussklausur 2 mal wiederholen.

https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/

Betriebswirtschaft: Da kann ich dir nix zu sagen.. wurde mir anerkannt
 
Beliebig Wiederholen: Nein kannst du nicht. Du kannst eine nicht bestandene Modulabschlussklausur 2 mal wiederholen.

https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/

Kleine Ergänzung dazu.
Wenn man beide Wiederholungen nicht bestanden hat, kann man im ReWi Bereich als Rettungsanker eine mündliche Prüfung absolvieren - das allerdings nur zweimal im ganzen Studium.
Im WiWi-Bereich darf man sogar dreimal wiederholen, im Pflichtbereich, also BWL1-3 braucht man sogar nicht alles zu bestehen. Man braucht insgesamt 150 Punkte für alle drei, in einer Klausur darf man sich weniger als 50, aber mehr als 25 Punkte erlauben. Man kann also einen "Fehlschuss" ausgleichen.

Beste Grüße,
Josef
 
Noch eine kleine Ergänzung, damit es etwas klarer wird:

Du musst von den drei BWL-Pflichtfächern (Module 3, 7, 14) nur zwei bestehen, wenn Du insgesamt 150 Punkte hast, zwei Fächer mindestens mit ausreichend bewertet wurden und das dritte Fach "qualifiziert" (also mit mindestens 25 Punkten) nicht bestanden wurde. Du hast hier pro Klausur drei Versuche, wobei immer der letzte Versuch gewertet wird und bestandene Klausuren nicht wiederholt werden können.

Im BWL-Wahlbereich gibt es keine Ausgleichsregelungen, dafür hast Du hier pro Modul vier Klausurversuche.

In den juristischen Modulen wird der gleiche Stoff wie im normalen Jurastudium verlangt, wobei Landesrecht im Bachelor im Prinzip flachfällt (im Master sieht das anders aus). Der LLB ist damit kein Schmalspur-Jurastudium, die Prioritäten liegen einfach anders (nämlich auf Zivilrecht, zum Nachteil von Strafrecht und Ö-Recht).

Der Opac der Fernuni-Hagen ist nach meiner Erfahrung eigentlich sehr benutzerfreundlich, die Bücher werden Dir gegen eine kleine Kostenbeteiligung (bis zu zwei Bücher 2,40€; ab drei Bücher 3,60€) nach Hause geschickt mit einer Leihfrist von sechs Wochen.

Wenn Du mal in die BWL-Kurseinheiten reinschauen möchtest, würde ich Dir ein Studienzentrum in Deiner Nähe empfehlen. Dort kannst Du kostenlos die aktuellen Kursunterlagen einsehen. Probeunterlagen werden meines Wissens nicht verschickt.
 
*g* das mit dem Landesrecht stimmt nicht 😉

In Verwaltungsrecht kommst Du ohne entsprechende Gesetzestexte nicht aus, da hier nicht nur das BVerwVfG im Zentrum des Interesses steht. Bereits in der Einführung macht Dich die Gräfin darauf aufmerksam, dass Du Dir entsprechende Landesgesetze zulegen musst.

Sofern Du dann die Klausur als Student von S-H bearbeiten musst, könnte es hier tatsächlich leichte Probleme geben, da dieses VwVfG deutlich vom Bundesgesetz abweicht ...

Grüßle


Sandra

PS (Wirklich relevant dürften die unterschiedlichen Gesetzestexte im Master werden. Wie der LS beispielsweise "bundesweit" Kommunal- oder Baurecht unterrichten will, ist mir noch schleierhaft, zumal in M 12 ausdrücklich gesagt wurde, dass sich jeder Student sein eigenes Landes-
recht anschaffen soll)
 
Flyman,

Also erst mal danke für eure vielen Antworten - das war jetzt schon recht aufschlussreich und unberuhigend, dass auch in einem Bachelorstudiengang soviel wie im 'normalen' Jurastudium verlangt wird.

Nur sei mal realistisch. Wer würde denn einen Hagener Juristen einstellen, wenn wir nur eine Schmalspurvariante wären? Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wir nur bei gleichwertiger Ausbildung. In manchen Bereichen gehen wir weit über die herkömmliche Juristenausbildung hinaus (z.B. Internationales Privatrecht als Pflichtfach), in anderen Bereichen (Strafrecht, VwR) machen wir dafür dann eher etwas weniger, was jedoch im L.L.M. für die Interessierten wieder ausgeglichen wird.

Naja, jetzt wird die Regelstudienzeit für den BoL ja auf 7 Semester heraufgesetzt (was wir laut Prüfungsordnung eigentlich schon längst hatten *g*), was wirklich dem Arbeits- und Zeitaufwand entspricht. Dazu kommen dann drei Semester für den MoL. Macht insgesamt 10 Semester, also eigentlich mehr Stoff als an einer normalen juristischen Fakultät, wo die meisten Leute nach dem sechsten Semester bereits alle ihre Scheine haben und sich mittels Repetitorien nur noch auf das Examen vorbereiten.

Da würde ich dann gerne wissen, ob man dann auch, wie an der Uni, alle Module bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholen kann?

Nö, hier gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem um was für ein Modul es sich handelt.

Für die juristischen Module hast Du insgesamt drei Versuche. Klappt es nicht, kannst Du eine mündliche Ergänzungsprüfung in Anspruch nehmen, die Dich maximal auf 50 % und 4,0 in diesem Modul bringt. Allerdings darfst Du diese Prüfungsvariante nur zweimal während des BoL-Studiums in Anspruch nehmen. Beim MoL ist die Möglichkeit einer einmaligen Ergänzungsprüfung neuerdings vorgesehen. Klappt das nicht, ist spätestens hier Feierabend und Du bekommst von der Uni den Exmatrikulationsbescheid.

Die Wiwi-Klausuren können dreimal wiederholt werden, allerdings kannst Du die Fächer BWL I bis BWL III ausgleichen, wenn Du insgesamt mindestens 150 Punkte hast und Du hier nur eine Klausur "qualifiziert nicht bestanden" (also mindestens 25 %) hast. Klappt dieses nicht, ist auch hier Feierabend.

Da wir ja eigentlich im Schwerpunkt "Wirtschaftsjuristen" sind, dürfte es jedoch nicht allzu gut kommen, wenn die BWL-Noten schlecht sind. Es empfiehlt sich, dass man sich hier ein wenig reinkniet. Da unsere Notenspiegel mit denen "normaler" Präsenzunis vergleichbar sind, kann man eigentlich fast nur durch die Wiwi-Module seinen Schnitt ein wenig nach oben ziehen.

Übrigens - solange Du keine Klausurversuche in einem Modul unternimmst, kannst Du das Fach kostenlos sieben Semester hintereinander als Wiederholer belegen. Dann müsstest Du wieder blechen. Einschränkungen gibt es nur in Punkto Wiederholungsmöglichkeit einer Klausur.

flyman; 367785 schrieb:
Und wo hat man dann Bibliothekszugang, wenn man Hausarbeiten schreibt? (In Mannheim haben sie jetzt gerade die Bib neu umgeräumt und man kann nur noch mit PC Kennung ein Buch finden).

Meine ureigenste Hausarbeitenvariante ist die Bibliothek des LG 😉

Ansonsten haben wir über die Uni Zugang zu Beck-Online, wo Du dann für Seminararbeiten Rechtsprechung und jede Menge an Literatur findest.

Fällt dann zumindest Landesrecht flach?

Nö, gut es steht eben nicht im Zentrum der Ausbildung. Es gibt Leute, die sich in VwR erst kurz vor der Klausur explizit für die Klausur das Landesrecht ihres Bundeslandes besorgt haben. Die meisten Landesgesetze sind z.B. in Punkto VwVfG mit dem Bundesrecht identisch. Die Bayern klatschen quasi vor die Bundes-§§ einfach Art. und nennen das Ding dann BayVwVfG ... Je nach Bundesland kannst Du jedoch in der Klausur Probleme bekommen, wenn Du Dich "nur" mit Bundesrecht vorbereitest. Die Landesverfahrensgesetze waren beispielsweise in der Klausur März 2006 einschlägig.

Habt ihr Probeunterlagen v.a. zu den betriebswirtschaftlichen Modulen geschickt bekommen? Machen die so etwas?

Ich glaube schon, dass es so etwas wie ein "Schnupperstudium" gibt, nur hierfür dürftest Du jetzt zu spät dran sein. Hier empflieht sich das nächstgelegene Studienzentrum. Obwohl hier in Bayern und Baden-Württemberg sind die skriptmäßig nicht auf dem neuesten Stand, auch bzgl. alter Einsendearbeiten sieht es mau aus;-(

Eine billige Variante ist der Bezug von Skripten über unseren Markt im Studienservice oder über Ebay. Allerdings musst Du in so einem Fall die Skripte trotzdem eben noch einmal an unserer Uni normal belegen und bezahlen, was nicht gerade billig ist (z.B. für die BWL-Fächer derzeit jeweils 120 Euro pro Semester, sofern Du als normaler Student eingeschrieben bist).

Die Qualität der einzelnen Skripte ist leider sehr unterschiedlich. Während beispielsweise Statistik richtig Spaß macht, kannst Du das Informatikskript in die Tonne kloppen. BWL I ist okay, BWL II sehr gut und BWL III eher
einschläfernd ... Ist wahrscheinlich so wie die Vorlesungen an der Präsenzuniversität.

Grüßle


Sandra
 
hi,

ich hätte da mal 3 fragen an euch:

ich bin noch im hauptstudium jura und habe jetzt im forum gelesen, was alles an uni-scheinen bei einem wechsel in bol anerkannt würde. werden die module m1,2,4,5,6,8,9,10,11,12,w1 auch nur auf die großen scheine angerechnet - die kleinen musste ich nämlich nicht machen. und dann voll?

werde ich im bol dem gutachtenstil nochmal begegnen oder sind alle klausuren fragen und antworten?

und wie schwer sind wirtschaftswissenschaftlichen klausuren? kommt man da mit 10. klasse-wissen durch?

ich wäre euch für eure antworten sehr dankbar.

viele grüße,

🙂 flyman

Wenn Du im Hauptstudium Jura ordentlich studiert hast, immer fleißig warst und den Stoff beherrscht, dann dürftest Du auch beim BoL ordentliche Noten erwarten können 🙂

Daß der BoL aber nicht nur mit dem normalen Jurastudium vergleichbar, sondern sondern sogar darüber hinausgehende Anforderungen stellen soll, halte ich jetzt aber für etwas dick aufgetragen.

Ich denke, daß die BoL-Klausuren schon eher mit den Grundstudiumsanforderungen Jura vergleichbar sind.
 
: Könnt ihr mir eine Quelle nennen, wo das mit den insgesamt 150 Punkte in Wiwi Klausuren usw. steht? Das wusste ich nämlich noch gar nicht! Und da ich zu denjenigen gehöre, denen Wiwi eher SEHR schwer fällt im Gegensatz zu Rewi, würde mich das wohl brennend interessieren!
 
Eine Frage: Könnt ihr mir eine Quelle nennen, wo das mit den insgesamt 150 Punkte in Wiwi Klausuren usw. steht? Das wusste ich nämlich noch gar nicht! Und da ich zu denjenigen gehöre, denen Wiwi eher SEHR schwer fällt im Gegensatz zu Rewi, würde mich das wohl brennend interessieren!😀

Hi Lola,

die Regel findest Du in der Prüfungsordnung § 13 III
 
Nur als Hinweis:

Ich würde zwecks der Anrechung beim Prüfungsamt anrufen, da..

a) es im WS 07/08

- 4 BWL Module gibt
- 4 BGB Module gibt

Für die Zugangsprüflinge die jetzt schreiben....

a) Frau Schmidt vom PA klärt das gerade ab, da auch die Zulassungsprüfung zum BOL sich ändert und wohl nicht mehr BWL 1 sondern "Einführung VWL/BWL" Zulassungsmodul sein wird.

Für diejenigen, die wie ich zum WS 07/08 erst eingeschrieben werden wollen ...

Wir müssen diesen BWL/VWL-Müll nachholen *brech*, da für uns dann die neue Modulaufstellung gilt.
 
Nur als Hinweis:

Ich würde zwecks der Anrechung beim Prüfungsamt anrufen, da..

a) es im WS 07/08

- 4 BWL Module gibt
- 4 BGB Module gibt

Für die Zugangsprüflinge die jetzt schreiben....

a) Frau Schmidt vom PA klärt das gerade ab, da auch die Zulassungsprüfung zum BOL sich ändert und wohl nicht mehr BWL 1 sondern "Einführung VWL/BWL" Zulassungsmodul sein wird.

Für diejenigen, die wie ich zum WS 07/08 erst eingeschrieben werden wollen ...

Wir müssen diesen BWL/VWL-Müll nachholen *brech*, da für uns dann die neue Modulaufstellung gilt.

Woher hast Du diese Infos?
Was ändert sich dadurch für die vor dem WS07/08 Eingeschriebenen?

Beste Grüße,
Josef
 
Soviel ich weiß (habe ich hier irgendwo gelesen) können die bisher Eingeschriebenen freiwillig auf die neue Modulstruktur wechseln.

Was dann aber im Umkehrschluss bedeutet, dass man auch dem alten Curriculum wie bisher folgen kann.

Ich frag mich nur gerade, ob sich auch Inhalte ändern, wenn die BGB Module auf 4 aufgestockt werden. So muss ich z.B. noch BGB III machen, dann stellt sich die Frage, welches Modul das wäre, wenn es in Zukunft statt 3 - 4 Module gibt.

Beste Grüße,
Josef
 
Was dann aber im Umkehrschluss bedeutet, dass man auch dem alten Curriculum wie bisher folgen kann.
So ist es - ich dachte Juristen können leicht Umkehrschlüsse bilden, deshalb habe ich es weggelassen 🙂[/COLOR]

Ich frag mich nur gerade, ob sich auch Inhalte ändern, wenn die BGB Module auf 4 aufgestockt werden. So muss ich z.B. noch BGB III machen, dann stellt sich die Frage, welches Modul das wäre, wenn es in Zukunft statt 3 - 4 Module gibt.
m.W. wird BGB4 aus der letzten KE von BGB2 bestehen, also ZPO wird abgetrennt.
Was noch dazukommt ?
 
Was dann aber im Umkehrschluss bedeutet, dass man auch dem alten Curriculum wie bisher folgen kann.

Ich frag mich nur gerade, ob sich auch Inhalte ändern, wenn die BGB Module auf 4 aufgestockt werden. So muss ich z.B. noch BGB III machen, dann stellt sich die Frage, welches Modul das wäre, wenn es in Zukunft statt 3 - 4 Module gibt.

Beste Grüße,
Josef

Für die "alten" bleibt die alte Modulstruktur ......

für die "neuen" (also ab WS 07/08) die neue ...

Allerdings können die "alten" auf die "neue" Struktur wechseln, jedoch die "neuen" nicht auf die alte...

Was noch zu prüfen ist, wenn man den alten Kurs (z.B. BGB II) bereits erfolgreich bearbeitet hat, aber keine Klausur geschrieben hat, ob man BGB IV trotzdem neu bestellen muß, um die letzten 2 KE's zu erhalten ...

FRagen über FRagen, aber morgen abend bekomme ich antworten
 
danke für eure bemühten antworten

Hi leute,

also ihr seid ja hier sehr bemüht mit dem antworten - vielen dank 🙂.

also ich hab hier schon das vorprüfungszeugnis in bwl geschafft - kann mir jemand sagen, welche bwl module ich dann noch machen muss?
und kann ich auch da eher mit bwl grundstudium niveau rechnen? habe bwl nämlich wegen seiner ganzen brutalen härte geschmissen und eigentlich wäre ich froh, nie wieder etwas davon zu hören oder zu sehen 😱.

danke nochmals,

flyman
 
Meinst Du mit Vorprüfungszeugnis das Vordiplom ?
Dann hast Du ja BWL1,2,3 erfolgreich abgeschlossen.
Als Wahlfach brauchst Du bei BOL noch ein BWL-Modul, hast Du ja aber mit Mikro oder Makro oder Statistik auch schon erledigt.

Ab WS07 kommt das neue EBWL/EVWL hinzu, das könnte Dir aber bei Vorliegen des Vordiploms auch angerechnet werden - ist aber nur meine Einschätzung nicht Wissen.

Sofern bräuchtest Du kein BWL mehr
 
Meinst Du mit Vorprüfungszeugnis das Vordiplom ?
Dann hast Du ja BWL1,2,3 erfolgreich abgeschlossen.
Als Wahlfach brauchst Du bei BOL noch ein BWL-Modul, hast Du ja aber mit Mikro oder Makro oder Statistik auch schon erledigt.

Ab WS07 kommt das neue EBWL/EVWL hinzu, das könnte Dir aber bei Vorliegen des Vordiploms auch angerechnet werden - ist aber nur meine Einschätzung nicht Wissen.

Sofern bräuchtest Du kein BWL mehr 😀


Ähm....

nein ... leider nicht ....

ich hab auch schon BWL I- III (bzw. schreibe im Herbst II und III) und werde (so Gott will *fg*) zum WS 07/08 eingeschrieben und MUSS EBWL/EVWL belegen und schreiben. Das ist die Info vom Prüfungsamt *wein*

und ich hab gedacht ich bin mit dem Müll durch ....
 
Eliza und alle anderen LeserInnen,

ja das vordiplom. Jetzt hätte ich noch eine letzte Frage (ich will aber keinesfalls hier den längsten thread im forum eröffnen 😉) und zwar isses ja so, dass ich derzeit ja noch Jura an einer Präsenzuni studiere. Gilt dann trotzdem bei einem Wechsel nach Erlangung aller Scheine die Zulassungsbeschränkung / NC auch für Wechsler höherer Semester wie mich ?
Und kann mir jemand sagen, ob bisher alle, die sich beworben haben, zumindest nach 1-2 Sem. Wartezeit dann trotzdem einen Studienplatz erhalten haben?

Danke für eure Antworten,

fly🙂man
 
Habe noch probleme wenn es keine def gibt...
habe dann meist die § so wiedergegeben wie sie im gesetz standen und hatte daher bei den Eas auch keinen großen probleme, der letzte korrektor hatte darüber aber ganz schön gemeckert...
wie mache ich das dann am besten?versuchen die §§ dann mit eigenen worten wiederzugeben???
und was ist überhaußt am wichtigsten am GA eher die def oder das ganze dann auf den fall zu beziehen???
 
habe noch probleme wenn es keine def gibt...
habe dann meist die § so wiedergegeben wie sie im gesetz standen und hatte daher bei den Eas auch keinen großen probleme, der letzte korrektor hatte darüber aber ganz schön gemeckert...
wie mache ich das dann am besten?versuchen die §§ dann mit eigenen worten wiederzugeben???
und was ist überhaußt am wichtigsten am GA eher die def oder das ganze dann auf den fall zu beziehen???

Dann kaufe Dir eben den Niederle ... Ich glaube es gibt kaum ein Fach, in dem man so viele Definitionen und Meinungsstreits auswendig lernen kann wie in StR.
 
vordiplom bwl zum zweiten

Hi Leute,

habe heute beim Prüfungsamt angerufen, um herauszufinden, was mir von meinem BWL Vordiplom / Vorprüfungszeugnis alles angerechnet werden kann. Die wollten mir aber keine Auskunft geben. Also durch den ganzen Statistik, Makro, Mikro, Handels- und Steuerbilanzenkram habe ich mich doch bereits einmal durchgequält - es kann doch nicht sein, dass ich dann BWL 1 bis 3 nochmal machen muss, oder etwa doch 😱? Am liebsten wäre es mir, wenn ich allenfalls noch EBWL / EVWL schreiben müsste. Kann mir jemand dazu bitte was genaueres sagen. Das würde mich sehr beruhigen 🙁.

Danke euch,

flyman 🙂 (wieder halbwegs lächelnd)
 
Dr Franke Ghostwriter
habe heute beim Prüfungsamt angerufen, um herauszufinden, was mir von meinem BWL Vordiplom / Vorprüfungszeugnis alles angerechnet werden kann. Die wollten mir aber keine Auskunft geben.
warum denn nicht, die geben doch immer hilfsbereit Auskunft ?[/COLOR]

Also durch den ganzen Statistik, Makro, Mikro, Handels- und Steuerbilanzenkram habe ich mich doch bereits einmal durchgequält - es kann doch nicht sein, dass ich dann BWL 1 bis 3 nochmal machen muss, oder etwa doch 😱?
Also Mikro/Makro etc was Du alles aufgezählt hat, interessiert erst mal nicht. Aber wenn Du Vordiplom hast, hast Du ja auch BWL1,2,3 und die sind identsich und somit anerkannt.[/COLOR]
Am liebsten wäre es mir, wenn ich allenfalls noch EBWL / EVWL schreiben müsste. Kann mir jemand dazu bitte was genaueres sagen. Das würde mich sehr beruhigen 🙁.
Bei BOL könntest Du ggf. Statistik oder Mikro als Wahlfach nehmen und somit auch anerkannt kriegen.
EBWL muß man seit WS07 machen, aber könnte mit VD auch anerkannt werden.
Vielleicht hast Du beim WIWI-Prüfungsamt angerufen, zuständig ist aber REWI.
 
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