• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Gültigkeit EAs bei Kurswiederholung

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ich werde im SoSe Recht I wiederholen und möchte zu Übungszwecken auch die EAs bearbeiten. Die nötigen 2 EAs habe ich im WS 2004/05 bereits bestanden. Bleiben diese EAs weiter gültig, auch wenn ich im SoSe erneut welche abgebe oder muss ich fürchten, dass ich die Quali verliere, wenn ich erneut EAs abgebe 😕

Danke für Eure Hilfe, genießt das 1. WE nach den Klausuren !
 
Die bleiben Dir erhalten. Hätte nur ggf. Probleme gegeben, wenn Du die vor xxx Jahren geschrieben hast, aber dann steht das auch immer extra dabei im Infoheft, in dem auch die Abgabetermine drin sind.
 
Du darfst hinterher beim Einreichen für's Vordiplom die EAs nur nicht mixen. Es zählen dann die aus dem WS oder nur die aus dem SS (Mathe ausgenommen).
 
Dr Franke Ghostwriter
benne schrieb:
Du darfst hinterher beim Einreichen für's Vordiplom die EAs nur nicht mixen. Es zählen dann die aus dem WS oder nur die aus dem SS (Mathe ausgenommen).

imho müssen die EA's nur
aus verschieden Teilgebieten stammen, aus welchen Semester ist egal. Naja da die EA's in verschieden Kursen gekürzt wurden (man muss 1 von 2 bestehen, vorher 2 von 4) hat sich das sowieso bald erledigt.
 
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