Mitlernende,
🙄
Folgende Aussagen stehen im Raum:
- Aktivierung der Gründungskosten sind nach §248 I HGB nicht erlaubt.
- Gründungskosten sind nach Steuerrecht als Betriebskosten abzusetzen.
Das bedeutet also, ich kann keinen Posten Gründungskosten auf die Aktivseite der Bilanz ausweisen, wohl aber die Kosten in der GUV verbuchen? Konto 470?
Danke, Gruß Timo
:confused
🙄
Folgende Aussagen stehen im Raum:
- Aktivierung der Gründungskosten sind nach §248 I HGB nicht erlaubt.
- Gründungskosten sind nach Steuerrecht als Betriebskosten abzusetzen.
Das bedeutet also, ich kann keinen Posten Gründungskosten auf die Aktivseite der Bilanz ausweisen, wohl aber die Kosten in der GUV verbuchen? Konto 470?
Danke, Gruß Timo
:confused