habe mal eine Frage. In einer EA war eine OHG gegeben, die über mehrere Jahre bereits ihre Aufwendungen für Gründungen abgeschrieben hat. M.E. darf dies doch gem. § 248 HGB nicht sein, oder? Muss ich dann - es ging darum zu bilanzieren mit möglichst geringen bzw. hohem Gewinnausweis - einfach keinen Bilanzansatz angeben?
Darüber hinaus habe ich eine Frage zum Anlagenspiegel - Zuschreibungen. Wenn beispielsweise in 01 eine apl-Abschreibung in Höhe von 60 T€ vorgenommen wird und diesein 03 wegfällt, muss ich doch zuschreiben. Gibt es hier eine Regel, wieviel ich zuschreiben muss oder ist es immer die Höhe der Apl-Abschreibung?
Grüße und Danke
Nadine
Darüber hinaus habe ich eine Frage zum Anlagenspiegel - Zuschreibungen. Wenn beispielsweise in 01 eine apl-Abschreibung in Höhe von 60 T€ vorgenommen wird und diesein 03 wegfällt, muss ich doch zuschreiben. Gibt es hier eine Regel, wieviel ich zuschreiben muss oder ist es immer die Höhe der Apl-Abschreibung?
Grüße und Danke
Nadine