• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Grenzsteuersatz

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Wenn ich mir die Grenzsteuersatzformeln der KE 2 von 00611 anschau,
dann werd ich ein bisschen stutzig.... Vielleicht beachte ich eine ABleitungsregel nicht...
Also, der Grenzsteuersatz ist die erste Ableitung der Formel von § 32a EStG.
Wenn ich (noch nach dem alten Gesetz)
Se=228,74 *((E-12739)/10.000)²+2397*((E-12739)/10.000)+989
umforme, dann kommt bei mir folgendes raus:
Se=228,74*(E²*10^-8-1,2739*E*10*-4+12739²*10^-8)+...
oder statt dem fettgedruckten 1,2739*10^-4,
in den Lösungen bekommen die aber immer:
1,2739*10^-8
raus...
 
Die Formel im Kurs 612 KE 3 Seite 76 ist falsch. Richtig siehe Kurs 611 KE 1 Seite 14.
Der 1. Klammerausdruck müsste dann wie folgt aufgelöst werden:
E hoch 2 * 10 hoch -8 -2 * 1,2739 * E * 10 hoch -4 + 1,2739 hoch 2.
 
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