Kira2110,
ja, man darf Markierungen mit dem Textmarker vornehmen.
Zitat aus dem den Erläuterungen zur letzten Klausur:
"Als weiteres Hilfsmittel ist für den Statistikteil das Glossar zugelassen. Unterstreichungen, Korrekturhinweise und Post-Its sind erlaubt. Weitere Anmerkungen oder zusätzlich eingeheftete eigene Aufzeichnungen gelten als Täuschungsversuch."
Da Textmarker nicht explizit erwähnt wurden, habe ich deswegen beim Lehrstuhl nachgefragt. Dieser hat mir bestätigt, dass Textmarker auch gehen.
Beste Grüße
Josef