Also: wie die Kollegen schon geschrieben haben, geht BWL und VWL gleichzeitig nicht, weil es sich um denselben Studiengang handelt. Du darfst auch NICHT (!!) die Pflicht-Klausuren für den VWL-Abschluss schreiben, wenn Du in BWL eingeschrieben bist (und umgekehrt). Das geht erst, wenn Du die Richtung wechselst oder ein Diplom beantragt hast.