Man kann den (kurzfristigen) Gleichgewichtswert Y0 errechnen. Steht in der KE 2 S.53. Diese Gleichung zeigt, dass für ein ganz bestimmtes Einkommen ein Gleichgewicht gegeben ist -> Gleichgewichtseinkommen = Übereinstimmung von gesamtwirtschaftlichem Güterangebot und gesamtwirtschaftlicher Nachfrage (alles im geschlossenen Kreislauf).
Mit dem Y* ist das Vollbeschäftigungsgleichgewicht gemeint - dieses kann, muß aber nicht eintreten - tut es meist auch nicht, dann ist Y0 kleiner als Y*, es existiert eine Nachfragelücke (siehe auch die Abbildung auf S.54), die der Staat versucht zu schließen.
Zur Übung Aufgabe 9-4.