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GEZ

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GEZ !! Hilfe

Hallo,
(wusste nicht wirklich wohin mit der Frage in diesem Forum^^)

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen weil immoment bin ich ratlos und unsicher in meinem Vorhaben.


Am 23 März 09 stand er vor der Tür, der GEZ Mann. Ich habe bis dahin noch nie etwas davon gehört und mich auch nicht beschäftigt. Wie dumm ich auch war beantwortete ich Ihm ein paar Fragen. Dass ich einen Fernseher besitze, seit der Ausbildung, und mehr als 280 Euro verdiene.


Eine lange Zeit kam nichts, bis auf letzte Woche der Brief.


"danke für Ihre Anmeldung ... blabla "ich soll 120 euro Überweißen


Ich wohne noch bei den Eltern bin 18 jahre alt und die Eltern zahlen GEZ schon.


Nun meine Frage, was kann ich machen damit ich nichts bezahlen muss?

Die haben ja keine Unterschrift von mir .. muss ich den Betrag überweißen und mich dann wieder Abmelden oder kann ich einfach einen Brief zurückschicken dass es sich um einen Irrtum handelt und ich nichts besitze?
den Betrag möchte ich jedenfalls nicht bezahlen .. ist denke ich verständlich 😉

Ich hoffe ich habe mehr Erfolg in diesem Forum.

danke schonmal

mfg aceeee
 
Es gibt immer Leute die sowas schonmal durchgemacht haben, warum nicht überall fragen?

Warum hast du mir dann diese Frage beantwortet mit "Nichts!"? weiß nicht so Recht was ich davon halten soll
 
merkwürdig finde ich nur, dass deine eltern ja schon gez-gebühren für die geräte zahlen. es sei denn, sie haben nur für jeweils 1 tv und 1 radio gezahlt. dann müssen theoretisch die dazugekommenen auch angemeldet werden...

Um es also auf den Punkt zu bringen: Du bist, seitdem Du eine Ausbildungsvergütung von über 287 Euro erhältst, verpflichtet, die GEZ-Gebühren zu bezahlen.
seit wann gilt das denn? zählt das nur für eine ausbildungsvergütung oder im allgemeinen?

für welchen zeitraum gelten denn eigentlich diese 120€?

so oder so, ob du im recht bist oder nicht, wirst du einen schönen spaß mit der gez haben. als mein opa gestorben ist wollte die gez gern weiterhin gebühren haben und auch nach zusendung eines totenscheins und der wohnungskündigung gings noch weiter...

lg athletica
 
für welchen zeitraum gelten denn eigentlich diese 120€?

Auf der Rechnung steht 09.2008 - 03.2009

und ich bin seit 09.2007 in der Ausbildung. Da haben sie sich schonmal vertan.

Ich bin mir bewusst dass das was ich vorhabe nicht legal ist. 😉

Meine eigentliche Frage ist ja, wie ich da am Besten rauskomme, hat denn keiner so etwas in der Art mal gehört? Sie können ja nicht nachweißen ob ich die Geräte noch besitze.. sie bekommen ja kein Hausdurchsuchungsbefehl. Oder kann ich noch sagen die Geräte gehören meinen Eltern? obwohl ich ja schon blöderweiße gesagt habe dass ich einen TV besitze. Aber theoretisch müsste das gehen.
 
ace1,

Belgarath will damit sagen, dass es egal ist, wem der Fernseher gehört (=> Eigentum). So lange du darüber verfügen und ihn benutzen kannst (=> "besitzen") und die anderen oben genannten Kriterien erfüllst, bist du verpflichtet, die Gebühren zu zahlen.

Was mich wundert: Wie bist du denn auf zu unserem Forum gekommen? Studierst du an der FU? 🙂

viele Grüße
schmetterling
 
Ah ok verstanden 😉

Ich habe einfach in google nach GEZ Foren gesucht und bin irgendwie hier gelandet. weiß gott wie ^^
Aber ich weiß ja jetzt wieder ein bisschen mehr und das freut mich 😉

Jetzt fehlt mir nur noch das Wissen, wie ich mich jetzt gegenüber der GEZ verhalten soll. Aber da komme ich glaube ich hier nicht weiter.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß ace1
 
Ein ganz legaler Hinweis: Keinen von der GEZ in die Wohnung lassen und auch keine Auskünfte zwischen Tür und Angel geben.

Wer seine Gebühren zahlt, erspart sich 'ne Menge Ärger.
Leider wird das Programm dadurch auch nicht besser :mad
 
doch bitte nicht streiten... ace1 soll seinen Gebühren bezahlen (Zechpreller gibt es ja schließlich schon genug auf der Welt) und dann alle wieder Friede Freude Eierkuchen...
 
Es ging ja eigentlich auch nicht darum, dass wir ihm sagen wie er um das zahlen herum kommt 😀 und sorry, dass ich wieder mitmische, aber

@ace: wie siehts aus?

lg athletica
 
Definitiv legal ist es, sich beim Sozialamt zu erkundigen, welche Kriterien man erfüllen muss, um von den GEZ-Gebühren befreit werden zu können. Es gibt nämlich auch mit einem Einkommen über dem Sozialhilfesatz Möglichkeiten. Vom Prinzip her ähnlich einer Steuererklärung, alle Werbungs- und Lebensnotwendige Kosten werden abgezogen. Wenn Du z.Bsp. ein schmales Azubi-Einkommen hast und davon noch eine Monatskarte holst, um zur Ausbildungsstelle zu kommen, wird das Einkommen um diesen Betrag ermäßigt. Aber auch wenn man keinerlei Zuschüsse seiner Eltern zu Lebenskosten erhält kann man, soweit ich weiß, sich unter den Satz drücken, usw.! Es gibt schon eine Menge legaler Möglichkeiten, sich zu drücken!
 
moah, aber wir haben ja nun festgestelt, dass wir es ihm nicht sagen.

wie meinst du das? 😉

ich habe immer noch keine direkte Antwort auf meine Frage bekommen ^^
wie ihr ja festgestellt habt, gehts mir hauptsächlich darum ..
denn gelesen habe ich, dass man sich einfach abmelden soll ..


aber trotzdem danke schonmal für die ganzen posts ..

gruß ace1
 
Du hast eine Rechnung für einen bereits erfolgten Leistungsbezug bekommen, der mit Sicherheit mit einem Zahlungsziel versehen war.
Mit Ablauf dieses Ziels kommst du in Verzug und die GEZ ist berechtigt zusätzliche Mahngebühren zu erheben. Solltest du immer noch nicht zahlen kommt in der Regel das Inkassobüro. Logischerweise wollen die für ihre Arbeit Geld sehen, fur das du über die Schadensersatzpflicht aufkommen musst. Zum Schluss kommt der gerichtliche Pfändungsbeschluss, der natürlich auch gebührenpflichtig ist. Dazu kommen noch die Verzugszinsen.
Um dies zu verhindern gibt es nur eine Möglichkeit - Pünktlich zahlen.

Wenn du gegen die Rechnung Widerspruch einlegst, musst du bei der sicher folgenden Gerichtsverhandlung beweisen, dass der Leistungsbezug nicht stattgefunden hat. Das dürfte in deinem Fall kaum möglich sein. Somit kämen wiederum Gerichts- und Anwaltskosten (Deiner und die der GEZ) sowie Verzugszinsen und ggf weitere vom Gericht gebilligte Schadensersatzforderungen auf dich zu,

Du bist jetzt volljährig und wenn auch deine Ausführungen beweisen, dass deine Reife diesem Umstand noch keinerlei Rechnung trägt, nimmt das Schuldrecht darauf keinerlei Rücksicht.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich glaube die Befreiung wird mittlerweile nur noch von der GEZ selbst erteilt! Vor so ca. 6 Jahren war das ganze noch über die Bürgerberatung der eigenen Gemeinde/Stadt möglich. Dort habe ich vor meiner Ausbildung einen Antrag gestellt und den auch ohne weiteres direkt genehmigt bekommen.
Aktuell habe ich nur ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet für das ich 5 euro irgendwas im Monat zahle. Auch wenns ärgerlich ist für so etwas zu zahlen, aber es geht nicht anders wenn man dem Stress aus dem Weg gehen möchte.
 
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