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Soweit ich weiß ist bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften der Kram bzgl. Gewinnverteilung, etc im Gesellschaftervertrag geregelt, ist also unwahrscheinlich, das sowas in der Klausur abgefragt wird, außer der Vertrag wäre abgedruckt, das wäre aber dann auch irgendwie zu einfach. Der Knackpunkt der Aufgabe liegt ja genau darin, dass man weis, wie man die Werte berechnen muss...
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."