ich hoffe ich erzähle jetzt grade keinen Mist, aber ich versuche es mal:
Der Gewerbeertrag (egal ob vorläufig oder endgültig) ist die Bezeichnung der Größen zur Berechnung der Gewerbesteuer/ bzw. Gewerbesteuermessbetrag
Das zu versteuernde Einkommen ist die Größenbezeichnung für die Berechnung der Körperschaftssteuer
Somit haben diese beiden Begriffe für die Berechnung der einzelnen Steuerarten nicht gemeinsam, sie sind völlig unabhängig.
Da ich aber den Zusammenhang nicht kenne kann ich dir nur allg. Angaben machen.
Ich hoffe das genügt fürs erste, ansonsten musst du dich einfach nochmal melden, dann kann ich dir die genauen Schemata zur Berechnung der einzelnen Größen durchgeben (habe grade meine Prüfung zur Steuerfachangestellten bestanden- diese Schulaufzeichnungen sind meist einfacher zu verstehen)
Gruß Gottschi