• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gewerbesteuer

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wir sind ja jetzt alle schon mehr oder weniger im Endspurt, da taucht dann noch die eine oder andere Frage auf.

Hier ist bei mir eine aufgetaucht, die ich mir selber noch nicht beantworten konnte: Wie bitte ermittle ich die Gewerbesteuerschuld? Mir ist klar, dass die Gewerbesteuer selbst die Gewerbesteuerzahllast mindert, allerdings würde ich das gerne mal anhand einer Aufgabe sehen, wie das geht. Hat jemand ein Beispiel?

Lieben Gruß!
 
Scharras,

Ich habe jetzt gerade das Skript nicht bei mir, habe mich aber am Wochendende mit dem Thema beschäftigt. Wenn ich mich richtig erinnere steht die Formel im Skript (bin nicht ganz sicher GewSt=(Gvor+Hinzu-Kürzungen) mal (M*H) durch (1+M*H) oder so ähnlich. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es dazu am Ende des Skripts auch eine Aufgabe.

Viele Grüße
Ina
 
Ja das stimmt. Was mich wundert, wieso steht nirgendwo, dass M (Meßzahl) 5 % ist? Woher nimmt man das? Oder es ist allgemein, und immer so?

VG
Erika
 
Dr Franke Ghostwriter
Nach § 11 GewStG beträgt die Steuermesszahl für Gewerbetreibende bei Kapitalgesellschaften 5 %. Etwas anderes gilt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Hier werden Gewinne unter 48.000 € einem progressiven Steuersatz unterworfen (je 12.000 € 1 bis 4 %). Darüber hinaus sind auch hier 5 % zu berechnen.

Weiß jedoch jetzt nicht, ob im Skript irgendwo einheitlich von 5 % ausgegangen wird...
 
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