• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gewährleistung einschränken zwischen Unternehmern?

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zu dem Thema Gewährleistungsfristen habe ich mal ne Frage. Das BGB regelt
für neue bewegliche Gegenstände eine mindest Gewährleistung von zwei
Jahren. Weiterhin ist im BGB geregelt, dass eine Einschränkung dieser
Fristen nicht möglich ist.

Nur gilt dieses jetzt nur für Verbraucher im Sinne des §13 oder auch für
Unternehmer im Sinne des §14?

Also wenn ich jetzt also Unternehmen bei einem anderen Unternehmen etwas
kaufe (bsp.: einen neuen Schreibtischstuhl). Habe ich als Unternehmen dann
einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch? Kann das andere Unternehmen
diesen Anspruch einschränken (zb.: auf nur ein Jahr)?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße
René
 
Da beide Unternehmen Kaufleute im Sinne des HGB sein dürften, wäre das HGB anzuwenden und das lässt m.E. zwischen Kaufleuten derartige Einschränkungen zu, da ja auch die Meldung von Mängeln im HGB strengeren Vorschriften unterliegt. Aber frag mich jetzt bitte nicht nach den §§ HGB ist einfach schon etwas lang her...
 
Danke für die schnelle Info. Das hatte ich mir schon gedacht, dass es da noch eine Regelung im HGB geben muss. Bisher habe ich leider die entsprechenden Paragraphen nicht gefunden. Hast du einen Tipp wie ich die finden könnte?
 
Das hab ich dazu im Netz gefunden 🙂


Frage: Können Lieferant und Händler kürzere Gewährleistungspflichten vereinbaren (Kauf unter Kaufleuten/Unternehmern)?

Antwort: Ja, individualvertraglich, d.h. per Absprache im Einzelfall immer. Bei einer generellen Vereinbarung für eine Vielzahl von Verträgen, d.h. per AGB ist aber Vorsicht geboten. Hier ist das Gesetz nicht eindeutig. Es gibt Stimmen, die eine Verkürzung der Gewährleistung beim Kauf durch einen Unternehmer durch AGB nur auf ein Jahr für zulässig erachten.



Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/schuldrechtsreform2/index.html
 
So, jetzt haben wir's auch mal ganz einfach:

§ 475 BGB besagt ja lediglich, dass eine einzelvertragliche Einschränkung der Gewährleistungsfrist nach § 437 BGB zum Nachteil des Verbrauchers beim Verbrauchsgüterkauf nicht zulässig ist. Bezug genommen wird eindeutig auf den Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB. Das bedeutet aber, dass der Verkäufer ein Verbraucher nach § 13 und der Käufer ein Unternehmer nach § 14 BGB sein muss. Nur dann sind abweichende einzelvertragliche Regelungen nicht möglich.

Im Falle zweier Unternehmen greift der § 475 BGB demnach gar nicht. Dies führt dazu, dass nur der § 437 BGB anwendbar wäre. Einzelvertragliche Regelungen haben jedoch Vorrang vor gesetzlichen, wenn sie nicht gegen diese Verstoßen. Soll heißen: In Ermangelung eines ausdrücklichen Verbotes des Abweichens von der Gewährleistungspflicht zwischen Kaufleuten, ist dieses Abweichen durchaus zulässig. Unbestritten zulässig bei individualvertraglicher Vereinbarung. Hinsichtlich der AGB-Vereinbarung habe ich einen Verweis auf § 309 Nr. 7 und 8 gefunden - das geht dann in Richtung Haftungsausschluss.

Hoffe, das hilft etwas weiter.
 
sunshine06 schrieb:
Das bedeutet aber, dass der Verkäufer ein Verbraucher nach § 13 und der Käufer ein Unternehmer nach § 14 BGB sein muss.


Soll wohl heißen:
Das bedeutet aber, dass der Käufer ein Verbraucher nach § 13 und der Verkäufer ein Unternehmer nach § 14 BGB sein muss.

War wohl 'ne kleine Verwechslung.

Grüße,
bine
 
so jetzt hab ich mir mal in aller Ruhe die ganzen §§ zu Gemüte geführt. Das §475 in Abhängigkeit zu §474 steht sehe ich genauso. Auch den §377 HGB habe ich mir nochmal angesehen. Dieser Regelt die Pflichten des Unternehmers hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche.
Somit gibt es also keine §§ die den Unternehmer davon abhalten können kürzere Gewährleitungsansprüche zu vereinbaren.
Jetzt einmal ganz frech gefragt. Kann ich dann als Unternehmer die Gewährleitung ganz ausschließen oder gibt es gewisse mindest Fristen die auch ein Unternehmer einhalten muss?
 
Dr Franke Ghostwriter
Tyffany schrieb:
Das hab ich dazu im Netz gefunden 🙂


Frage: Können Lieferant und Händler kürzere Gewährleistungspflichten vereinbaren (Kauf unter Kaufleuten/Unternehmern)?

Antwort: Ja, individualvertraglich, d.h. per Absprache im Einzelfall immer. Bei einer generellen Vereinbarung für eine Vielzahl von Verträgen, d.h. per AGB ist aber Vorsicht geboten. Hier ist das Gesetz nicht eindeutig. Es gibt Stimmen, die eine Verkürzung der Gewährleistung beim Kauf durch einen Unternehmer durch AGB nur auf ein Jahr für zulässig erachten.



Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/schuldrechtsreform2/index.html


Zu deiner Frage hier nochmal
 
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