zu dem Thema Gewährleistungsfristen habe ich mal ne Frage. Das BGB regelt
für neue bewegliche Gegenstände eine mindest Gewährleistung von zwei
Jahren. Weiterhin ist im BGB geregelt, dass eine Einschränkung dieser
Fristen nicht möglich ist.
Nur gilt dieses jetzt nur für Verbraucher im Sinne des §13 oder auch für
Unternehmer im Sinne des §14?
Also wenn ich jetzt also Unternehmen bei einem anderen Unternehmen etwas
kaufe (bsp.: einen neuen Schreibtischstuhl). Habe ich als Unternehmen dann
einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch? Kann das andere Unternehmen
diesen Anspruch einschränken (zb.: auf nur ein Jahr)?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
René
für neue bewegliche Gegenstände eine mindest Gewährleistung von zwei
Jahren. Weiterhin ist im BGB geregelt, dass eine Einschränkung dieser
Fristen nicht möglich ist.
Nur gilt dieses jetzt nur für Verbraucher im Sinne des §13 oder auch für
Unternehmer im Sinne des §14?
Also wenn ich jetzt also Unternehmen bei einem anderen Unternehmen etwas
kaufe (bsp.: einen neuen Schreibtischstuhl). Habe ich als Unternehmen dann
einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch? Kann das andere Unternehmen
diesen Anspruch einschränken (zb.: auf nur ein Jahr)?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
René