Na ja, lösen kann man die Klausur nach neuem und nach altem Recht. Allerdings sagte Prof. Schneeloch, dass er davon ausgeht, dass wir die Aufgaben nach altem Recht lösen, was wohl an einigen Stellen deutlich einfacher ist. Wenn wir die Aufgaben nach neuem Rechtsstand (also mit BilMoG) lösen wollen, sei das natürlich auch möglich, allerdings wäre es dann gut, wenn wir das irgendwo kenntlich machen würden. Die volle Punktzahl könne man so auch erhalten, es sei eben bloß etwas schwieriger.
Jetzt alles klar?