• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gesetzestexte als Hilfsmittel

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als Hilfsmittel zu diversen Modulabschlussklausuren sind Gesetzestexte zugelassen. Sie dürfen zwar Unterstreichungen, aber keine sonstigen zusätzlichen Eintragungen enthalten (so Prüfungsinfo Nr. 3).

Hieße dies, dass Textmarkierungen mittels Textmarker nicht erlaubt sind?

Gibt es ein paar nützliche Tipps, was und wie man sich etwas unterstreichen kann?😕

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße
 
Hajo,

meines Wissens wurden bisher farbliche Unterstreichungen oder auch Textmarkierungen mittels Textmarker nicht beanstandet. Das wäre wohl auch kaum mit der von Dir zitierten Aussage zum Thema Hilfsmittel zu rechtfertigen. Was definitiv als Täuschungsversuch gewertet würde sind handschriftliche Paragraphenketten und Kommentierungen.

Ich selbst überlege mir vor der Klausur ein Farbsystem (z.B. Rechtsfolge schwarz unterstrichen und Tatbestandsmerkmale farblich nach ihrer Reihenfolge) und markiere entsprechend die aus meiner Sicht besonders klausurrelevanten Vorschriften. Im Ergebnis muss da aber jeder sein eigenes System finden.

Gruß
Dieter
 
In meinem bisherigen Studium waren Markierungen mit Textmarker auch zulässig. Allerdings wurden Markierungen von einzelnen Buchstaben die dann zusammen gesehen ein Wort bzw. einen Satz ergeben als Betrugsversuch gewertet.
 
Dr Franke Ghostwriter
klaus82 schrieb:
Allerdings wurden Markierungen von einzelnen Buchstaben die dann zusammen gesehen ein Wort bzw. einen Satz ergeben als Betrugsversuch gewertet.
Hallo Klaus,

das ist richtig und so wird es auch von der FernUni bewertet. Man muss eben ein bisschen darauf achten, die Grenze nicht zu überschreiten. Es gibt sicherlich Markierungen, die auffälliger sind als andere und daher - wie du es auch geschildert hast - ein System erkennen lassen und eine versuchte Täuschung darstellen.
Wichtiges zu unterstreichen, auch farblich, ist aber natürlich völlig in Ordnung.

Gruß
Steffi
 
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