Dumdi,
die Vorteile an Schönfelder (Zivilrecht), Satorius (Ö-Recht) und Nipperday (Arbeitsrecht) - später noch die Verfassungs- und Verwaltungsgesetze Deines Bundeslandes - ist, dass Du im Grunde durch die Ergänzungslieferungen immer auf dem aktuellen Stand bist. Natürlich sind die Teile unhandlich (obwohl mit meinen Klebezetteln gehts allmählich *g*), so dass ich mir - soweit vorhanden - auch noch die Becks-Gesetzestexte mit in die Klausur nehme.
Es kam sogar schon vor, dass ein Lehrstuhl vergessen hat, ein bestimmtes Gesetz, das zur Bearbeitung der Klausur notwenig war, anzugeben. Folglich hatten diejenigen Kommilitionen Pech, die nur die DtV-Gesetzestexte dabei hatten. Dabei waren alle mit dem Schönfelder auf der sicheren Seite, weil da quasi alles "Notwendige" für jede Zivilrechtklausur an der Fernuni dabei ist.
Wenn man auch die KEs und die EAs mit den roten Schinken macht, gewöhnt man sich daran und findet sich dann in den Wälzern ebenso schnell und sicher zurecht, wie in den DTV-Texten. Ich nehme immer leere Karteikärtchen mit. Die klemme ich dann in der Klausur zwischen die wichtigen §§, damit ich dann beim Blättern schneller bin und eine Stelle nicht zweimal suchen muss.
Ein großer Nachteil der DTV-Texte ist, dass Du Dir quasi zweimal im Jahr, wenn eine neue Ausgabe kommt, die Dinger neu zulegen musst, um auf dem aktuellen Stand zu sein. Kostet Dich schließlich genausoviel wie der
Schönfelder mit Neulieferungen ;-(
Mein Tipp:
1. Semester ist in der Regel ein Versuchssemester, ob die Materie Dir über-
haupt liegt. Daher schaffe Dir vorläufig nur das BGB an (mehr brauchst Du für M 2 auch nicht) ... Danach kannst Du weiterschauen, ob Du auf
Schönfelder & Co. umsteigst oder bei den DTV-Ausgaben bleibst.
Bisher habe ich persönlich immer das Risiko gescheut, dass ich einen von den DTV-Teilen für die Klausur vergesse. Daher setze ich mittlerweile auf die großen Wälzer, auch wenn ich das Einsortieren der Ergänzungslieferungen megamäßig hasse.
Gruß
Sandra