Habe einige Probleme mit der Gesetzesanalogie (Teil 3 Seite 68/69 Beispielsfall).
In dem genannten Beispiel wird ja von einer Partnervermittlungsagentur ausgegangen. Dass in diesem Fall unter Einbeziehung des § 656 BGB eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt sehe ich ein. Womit ich Probleme habe ist, hier eine Analogie herzustellen. § 656 BGB regelt ja Heiratsvermittlungen. Für mich steht eine Partnervermittlung auf einer niedrigeren Stufe als eine Heiratsvermittlung. Ich würde also hier keine Analogie vermuten...
Das Skript kommt im Ergebnis jedoch auf eine Analogie.
Kann mir das jemand etwas verdeutlichen? Genügt für die Analogie eine gewisse Ähnlichkeit der Tatbestände?
LG und schon mal
In dem genannten Beispiel wird ja von einer Partnervermittlungsagentur ausgegangen. Dass in diesem Fall unter Einbeziehung des § 656 BGB eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt sehe ich ein. Womit ich Probleme habe ist, hier eine Analogie herzustellen. § 656 BGB regelt ja Heiratsvermittlungen. Für mich steht eine Partnervermittlung auf einer niedrigeren Stufe als eine Heiratsvermittlung. Ich würde also hier keine Analogie vermuten...
Das Skript kommt im Ergebnis jedoch auf eine Analogie.
Kann mir das jemand etwas verdeutlichen? Genügt für die Analogie eine gewisse Ähnlichkeit der Tatbestände?
LG und schon mal