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Gesellschaftsstatut

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Wird das Gesellschaftsstatut nach herrschender Meinung nach der Sitztheorie oder der Gründungstheorie bestimmt?
Welche Theorie wäre in der Klausur ggf. mit welchen Argumenten zu vertreten?

Gruß
strahlie
 
Dr Franke Ghostwriter
In Deutschland ist die Sitztheorie nach h.M. vorherrschend, der EuGH vertritt allerdings die Gründungstheorie. Ich würde daher meine Argumente (Contra Gründungstheorie: Begünstigung von Briefkastenfirmen / Pro Gründungstheorie: Vermeidung von „hinkenden“ Gesellschaften) anführen und mich dann wahrscheinlich dem EuGH anschließen...

Gruß
Steffi
 
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