ich habe da eine Frage zum Umsatzkostenverfahren. Auf Seite 27 der KE 5 steht, dass die Kosten für die Bestandserhöhung genau so groß sein müssen wie Bestandserhöhung selbst. Daher soll auch beim Umsatzkostenverfahren das gleiche Ergebnis wie beim Gesamtkostenverfahren rauskommen. Das sehe ich aber (wahrscheinlich fälschlicher Weise, aber ich weiß nicht warum) anders. Nehmen wir an, ich kaufe 5 Stück fertige Erzeugnisse für je 100 € und verkaufe davon 3 Stück a 200 €. Am Ende des Jahres mache ich Inventur und bewerte die restlichen zwei Stück mit je 50 € aufgrund eines niedrigeren Marktwertes. Dann stellt sich die Situation m.E. so dar:
Kosten für Bestandserhöhung = 2* 100€ = 200€
Wert der Bestandserhöhung= 2* 50€ = 100€
Kosten für verkaufte Erzeugnisse= 3*100€ = 300€
Umsatzerlöse = 3 * 200 = 600 €.
Wende ich nun das Umsatzkostenverfahren an, dann vergleiche ich die Kosten für verkaufte Erzeugnisse mit den Umsatzerlösen und komme auf ein Ergebnis von 300€.
wende ich das Gesamtkostenverfahren an, dann Vergleiche ich alle Kosten (200€ + 300 €) mit den Erlösen und Bestandserhöhungen (600 + 100 €) und erhalte ein ergebnis von 200€, also 100 € weniger.
Damit wäre es nicht egal, welches Verfahren ich anwende. Wo ist mein Denkfehler, oder hat der Autor unrecht?
Hoffe auf euch.
Lg
Mark
Kosten für Bestandserhöhung = 2* 100€ = 200€
Wert der Bestandserhöhung= 2* 50€ = 100€
Kosten für verkaufte Erzeugnisse= 3*100€ = 300€
Umsatzerlöse = 3 * 200 = 600 €.
Wende ich nun das Umsatzkostenverfahren an, dann vergleiche ich die Kosten für verkaufte Erzeugnisse mit den Umsatzerlösen und komme auf ein Ergebnis von 300€.
wende ich das Gesamtkostenverfahren an, dann Vergleiche ich alle Kosten (200€ + 300 €) mit den Erlösen und Bestandserhöhungen (600 + 100 €) und erhalte ein ergebnis von 200€, also 100 € weniger.
Damit wäre es nicht egal, welches Verfahren ich anwende. Wo ist mein Denkfehler, oder hat der Autor unrecht?
Hoffe auf euch.
Lg
Mark