• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gesamtkosten vs. Umsatzkostenverfahren

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich habe da eine Frage zum Umsatzkostenverfahren. Auf Seite 27 der KE 5 steht, dass die Kosten für die Bestandserhöhung genau so groß sein müssen wie Bestandserhöhung selbst. Daher soll auch beim Umsatzkostenverfahren das gleiche Ergebnis wie beim Gesamtkostenverfahren rauskommen. Das sehe ich aber (wahrscheinlich fälschlicher Weise, aber ich weiß nicht warum) anders. Nehmen wir an, ich kaufe 5 Stück fertige Erzeugnisse für je 100 € und verkaufe davon 3 Stück a 200 €. Am Ende des Jahres mache ich Inventur und bewerte die restlichen zwei Stück mit je 50 € aufgrund eines niedrigeren Marktwertes. Dann stellt sich die Situation m.E. so dar:
Kosten für Bestandserhöhung = 2* 100€ = 200€
Wert der Bestandserhöhung= 2* 50€ = 100€
Kosten für verkaufte Erzeugnisse= 3*100€ = 300€
Umsatzerlöse = 3 * 200 = 600 €.
Wende ich nun das Umsatzkostenverfahren an, dann vergleiche ich die Kosten für verkaufte Erzeugnisse mit den Umsatzerlösen und komme auf ein Ergebnis von 300€.
wende ich das Gesamtkostenverfahren an, dann Vergleiche ich alle Kosten (200€ + 300 €) mit den Erlösen und Bestandserhöhungen (600 + 100 €) und erhalte ein ergebnis von 200€, also 100 € weniger.
Damit wäre es nicht egal, welches Verfahren ich anwende. Wo ist mein Denkfehler, oder hat der Autor unrecht?

Hoffe auf euch.

Lg

Mark
 
Nicht nur die Materialkosten werden in das Umsatzkostenverfahren eingerechnet, sondern alle Kosten, die für den Umsatz entstanden sind. Wie z.B. Lohnkosten oder Nebenkosten für die Produktion selber.
 
Das stimmt zwar, ändert aber an der Problemstellung (die ich möglichst einfach darstellen wollte) nichts. Im Gegenteil, ziehe ich die Lohnkosten für die Kosten einer Bestandserhöhung mit ein, der Wert des Gutes sinkt aber dennoch auf 50€ pro Stück, dann wäre der Unterschied noch größer.
 
"Ich denk mal",

dass man beim Gesamtkostenverfahren die Abschreibung des Bestands um insgesamt 100 € aufgrund des niedrigeren Marktwerts als Aufwand erfassen muss, während man diese Abschreibung beim Umsatzkostenverfahren nicht als Aufwand in der GuV erfasst.
 
Oben