Jörg,
die BVerfGE findest Du nicht in BeckOnline, da BeckOnline nur Literatur des C.H. Beck Verlages enthält, die BVErfGE erscheint aber in einem anderen Verlag.
Andere Möglichkeiten an die BVerfG-Urteile ranzukommen:
1. Könnten auf der zum Kurs gehörenden CD-ROM mit drauf sein (diese CD läuft auf meinem PC nicht, deswegen bin ich mir da nicht ganz sicher).
2. Die Urteile aus der BVerGE sind fast alle in der im Beck Verlag erscheinenden Zeitschrift NJW ebenfalls abgedruckt, die in BeckOnline drin ist, nur muss man dazu erst mal herausfinden wo genau in der NJW, da diese Parallelfundstelle ja nie im Arbeitsunterlagentext mit angegeben wird. Ich schlage diese Parallelfundstellen meist in der gedruckten NJW nach (die haben wir hier in der Firma), die haben vorne im Jahresregister ein extra Fundstellenregister dafür. Problem: dieses super Werkzeug der gedruckten Ausgabe hat der Verlag nicht in BeckOnline eingestellt.
Oft (nicht immer) hilft dann aber eine vorhergehende Google-Suche und zwar gibst Du dabei in Google ein „BVerfGE 58, 300“ (Achtung, Anführungszeichen vorher und hinterher mit eingeben). Das habe ich soeben testweise gemacht, gleich der dritte Treffer auf der ersten Seite brachte das gewünschte Ergebnis: Der Treffer sah nämlich so aus:
„…Rechtsprechungshinweis: BVerfGE 58, 300. Bundesverfassungsgericht. Gericht:, BVerfG. Datum:, 15.07.1981 ... Fundstellen:, BVerfGE 58, 300 NJW 1982, 745 ...“: hieraus entnehme ich jetzt, dass BVerfGE 58, 300 auch in NJW 1982, Seite 745ff abgedruckt ist. Es kann auch gut mal sein, dass Du über Google zwar keine NJW-Fundstelle findest, aber das Datum und Aktenzeichen des Urteils. Dann gibst Du einfach das in die BeckOnline-Suchmaske ein.
3. Über Google wars nix. Dann noch mal im Arbeitsunterlagen-Text schauen ob da irgendwas genaueres steht, z.B. haben die BVerfG-Urteile oft eine sprechende Bezeichnung (z.B. Mephisto-Urteil). Dann führst Du mit dieser Bezeichnung eine BeckOnline-Recherche in der NJW durch. Danach ist es halt ein wenig Durchseharbeit, um aus den gefundenen Treffern das richtige Urteil herauszufinden.
Dasselbe gilt natürlich auch für alle anderen Bundesgerichte, z.B. BGH, BAG etc., nur sind diese nicht ganz so vollständig in der NJW drin. Schwierig wirds erst bei OLG, LG und den anderen unteren Instanzen, wenn da nur eine Fundstelle angegeben ist auf die mal Online nicht zugreifen kann. Je älter ein Urteil einer niedrigeren Instanz, in desto weniger Zeitschriften ist es drin und desto seltener wird es im Internet zitiert, so dass man oft nicht herausfinden kann wo es ebenfalls veröffentlicht ist.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen
Schöne Grüße
Rennschnecke