• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

*geradaufdemSchlauchsteher

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*geradaufdemSchlauchsteher🙁

..........bei den ganzen Gutachterstil wird man noch ganz mukke im Kopf...vllt könnt ihr mir ja mal helfen...wenn ich z.b. eine Formnichtigkeit prüfe, wobei das BGB an mehreren Stellen verweist, welche nehm ich dann? Die eigentlich wäre halt z.b. § 125 BGB oder dann die explizite?...oder in Verbindung, also z.b. §§125, 311b BGB............to be ready for holidays😱........byebye claudia
 
Beratung beim Lehrstuhl

Liebe Claudia,

für exakt solche Fragen stehen die jeweiligen Kursbetreuer an der Fernuni zur Verfügung. Wenn diese Frage beim Durcharbeiten des Moduls 2 (BGB I ) aufgetreten wenden Sie sich an:

Fragen zum Kurs können RA Bernhard Kreße gestellt werden.
fon: 0 23 31 / 987 2360
fax: 0 23 31 / 987 – 2917
e-mail: Bernhard.Kresse@Fernuni-Hagen.de
Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag

Herr Kreße wird Ihre Fragen sicherlich gerne beantworten.

Grüße aus Hagen

Nils Szuka
 
Na na na ...

dafür ist doch das Forum hier da 😉

das ist so, als wenn man Milka Schokolade kaufen will und man wird zum Werk geschickt 😉

Also 125 BGB ist der Para. den du prüfen mußt...., denn dort steht explizit drin, das formbedürftige Verträge, wenn die Form nicht eingehalten wird, nichtig sind..

in 311b BGB steht ja nur drin, das die notariell zu beurkunden sind...., nicht aber wenn dieses nicht geschehen ist, das die nichtig sind.

Also fehlt dir in 311b BGB die Rechtsfolge, und die prüfst du ja im Obersatz.


LG


Mike
 
Lieber Nils,

in Anbetracht der Tatsache, dass ich dieses Forum in Ihren Augen unvernünftig in Gebrauch hatte, möchte ich mich hiermit entschuldigen. Ich werde mich in Zukunft bei weitere Anfragen bezüglich Fachwissen an die Mentoren der von Ihnen genannten Anlaufstelle wenden. 🙄


................danke Mike
 
Haroeris schrieb:
na na na ...

dafür ist doch das Forum hier da 😉

das ist so, als wenn man Milka Schokolade kaufen will und man wird zum Werk geschickt 😉

Hi Haroeris,

super Formulierung 😉

Wird wahrscheinlich nur von Gerrys Spruch

Gerry schrieb:
Wir sind hier an einer Universität und nicht in einer Kindergrabbelgruppe!

getoppt !!!

Da merkt man gleich, dass die Fernuni-Juristen einen besonderen Sinn für Humor haben :applaus:

Gruß


Sandra
 
Naja, es gibt sicherlich auch hier verschiedene Wege zum Ziel. Natürlich ist dieses Forum (übrigens das beste Forum der Welt 🙂) ein guter Weg für die Lösung offener Fragen. Ich find´s aber gut, wenn Herr Szuka noch einmal drauf aufmerksam macht, dass die Dozenten der Fernuni tatsächlich lebendige Personen sind, an die man sich auch wirklich zwischendurch mal wenden kann. Auch wenn es nicht um ein extrem schwieriges oder hochwissenschaftliches Thema geht, sondern vielleicht "nur" um ein Verständnisproblem. Und - by the way - Herr Kreße ist ja ohne Zweifel sehr hilfsbereit. :daumen: Wir Forennutzer hier selbstverständlich ebenfalls. 😀

Gruß
Steffi
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich finde es auch sehr gut, dass Herr Szuka den Hinweis der Betreuung gibt.

Leider wird das hin und wieder mal vergessen. Denn es ist die erste Adresse.

Das man sich nicht immer wegen Kleinigkeiten an sie wenden möchte und dann lieber das Forum nutzen will, kann ich verstehen. Manch eine Frage ist vielleicht zu Banal oder auch ein wenig peinlich. Aber bei etwas umfänglicheren "Problemen" sollte man keine Scheu haben den Kursbetreuer zu kontaktieren.

Der Hinweis auf Herrn Kreße - ich persönlich schätze ihn sehr - ist sehr gut, denn 1. denkt man nicht immer dran oder 2. weiß man nicht immer wer ist es denn. Und 3. ist ist hier ein sehr kompetenter und netter Kursbetreuer empfohlen worden.

Eine gesunde Mischung aus beidem (Forum und Kursbetreuer) macht dann die richtige Würze aus und hat den größtmöglichen Benefit.
 
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