*geradaufdemSchlauchsteher🙁
..........bei den ganzen Gutachterstil wird man noch ganz mukke im Kopf...vllt könnt ihr mir ja mal helfen...wenn ich z.b. eine Formnichtigkeit prüfe, wobei das BGB an mehreren Stellen verweist, welche nehm ich dann? Die eigentlich wäre halt z.b. § 125 BGB oder dann die explizite?...oder in Verbindung, also z.b. §§125, 311b BGB............to be ready for holidays😱........byebye claudia
..........bei den ganzen Gutachterstil wird man noch ganz mukke im Kopf...vllt könnt ihr mir ja mal helfen...wenn ich z.b. eine Formnichtigkeit prüfe, wobei das BGB an mehreren Stellen verweist, welche nehm ich dann? Die eigentlich wäre halt z.b. § 125 BGB oder dann die explizite?...oder in Verbindung, also z.b. §§125, 311b BGB............to be ready for holidays😱........byebye claudia