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Gedankenexperiment

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hab mich mit folgender Fragestellung beschäftigt und bin zu keinem ergebniss gekommen. Kann mir jemand helfen?

Person X möchte sich ein Auto kaufen. Um jedoch Geld zu sparen mach sich Person X selbsständig und Gründet eine Gbr die Gartenarbeit verrichtet. (Geht bei Freunden den Rasen mähen 😉) Jetzt kauft Person X sich einen Firmenwagen, kann diesen (und auch andere Sachen) von der Steuer absetzen und nutzt den PKW auch privat. Von mir aus zahlt er dafür an die Firma ein paar Euro.
Gegen welches Gesetz würde ich bei der Vorgehensweise verstoßen oder welchen Denkfehler hab ich.
mfg
Erik
 
Dr Franke Ghostwriter
Nur ein Bauchgefühl: Die Frage riecht eher nach Steuersparmodell?!

Die Steuerverordnungen ändern sich im Falle von Firmen-PKW vor allem bei Personenfirmen wie´s Wetter.
Neben den Kapriolen wie Fahrtenbuch (und zwar handschriftlich!!) gibt´s auch so Späße, dass ein Einzelunternehmer, der mehr als einen PKW im Fuhrpark hat, nur für den ersten die Steuervergünstigungen wahrnehmen kann, die anderen sind voll zu versteuern.
Die Pauschalsätze (Stichwort 1%-Regel) sind m.W.n. mittlerweile ganz abgeschafft.

Fazit: Nur um das Auto günstiger zu kriegen ist es weder mit Gewerbeanmeldung alleine oder irgendwelchen Personen-Gesellschaften getan.
Fazit 2: Die Behandlung des Privatanteils eines PkWs ist sogar pro Steuerbeamten anders (zumindest ein gefühltes anders).

LG Nina
 
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