• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Gebühren

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Ich habe meinen Gebührenbescheid noch nicht bekommen. Ich bin als Zweitstudiengangsstudentin eingetragen. Ich habe iregendwo gelesen das ich das Restguthaben von der anderen Uni auf die Gebühren umrechenen kann. Stimmt es dass, man als Zweithörer wirklich weniger Zahlen muss als ein "normaler" Vollzeitstudent?
 
Nein, stimmt leider beides nicht.

Alle zahlen die 11 Euro Studierendenbeitrag und 20 Euro pro belegter (genauer: gebührenrelevanter) SWS. Akademiestudenten müssen zusätzlich 10 Euro Betreuungsgebühr pro SWS bezahlen.
 
andrea252 ... 🙂


Ich habe meinen Gebührenbescheid noch nicht bekommen. Ich bin als Zweitstudiengangsstudentin eingetragen. Ich habe iregendwo gelesen das ich das Restguthaben von der anderen Uni auf die Gebühren umrechenen kann. Stimmt es dass, man als Zweithörer wirklich weniger Zahlen muss als ein "normaler" Vollzeitstudent?
Also mit dem GebührenBescheid meinste wohl bestimmt Kohle für das ganze FeU-StudienMaterial, oder? 😕
Wenn du das meinst, dann kann ich dich beruhigen ... ich hab meinen auch noch net erhalten. 😉 😀

Die "Preise" für die KursEinheiten sind immer gleich, es kommt ggf. eher noch was drauf, wenn man z. B. Akademie-Studierender ist. Aber als SGZH bisse quasi ein TeilZeit-Student und bezahlst auch die normalen Gebühren.


Was du mit Anrechnung von RestGuthaben meinst, ist wohl wahrscheinlich das StudienKonten-Modell hier in NRW. Dieses Konto beinhaltet ein Guthaben von SWS und kein Geld-Guthaben. Erst bei Überschreitung kommt Geld ins Spiel -- LangZeit-Studi-Gebühren. 😱
So viel ich weiß, gilt das aber wenn nur für deinen "Erst-Beruf".
Mit dem SoSe 2007 fällt das bisherige StudienKonten-Modell weg und die Unis in NRW können allgemeine StudienGebühren erheben (die FeU macht erstmal net mit). Also was danach genau für ein Modell kommt, weiß man noch nicht. 😕 :ka
 
Ich habe iregendwo gelesen das ich das Restguthaben von der anderen Uni auf die Gebühren umrechenen kann.

Bzgl. des Studienkontos stimmt das. Wenn du noch Guthaben aus deinem Erststudium auf deinem Studienkonto hast, also nicht das 1,5-fache der Regelstudienzeit studiert hast, kannst du das Restguthaben von deinem Studienkonto des Erststudiums erst aufbrauchen, bevor du Studiengebühren für das Zweitstudium bezahlen musst (§8 StKFG). Das sind immerhin 325 € für ein Teilzeit und 650 € für ein Vollzeit-Studium, die du sparen würdest. 😉

Das Gesetz gilt zwar nur noch für das kommende WS, aber trotzdem ne Menge Asche die du sparen könntest. 😉

Die Kursgebühren musst du aber wie jeder andere auch bezahlen, nur die Studiengebühren für ein Zweitstudium würden wegfallen.

btw, was studierst du denn, bzw. was hast du vorher studiert?
 
An meiner Erstuni studieren ich Pädagogik und an der FU jetzt BiWI. Ich habe aber mein Erststudium noch nicht beendet daher fallen bei mir ja die Studiengebühren für das Zweitstudium weg.
 
Für die Sache mit dem Studienkonto gibt´s aber auch einen Stichtag. Ich habe mein Erststudium 2002 beendet und muss daher auch die Studiengebühren zahlen. Obwohl ich mein Erststudium in der Regelstudienzeit geschafft habe.
 
Oben