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Gebühren für Wiederholer Akademiestudium

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kann mir jemand sagen, was ich als Akademiestudierende an Gebühren fürs Wiederholen zahlen muß?


Gruß
Jeanette
 
Da kann ich nur empfehlen wenn du die klausurzulassung schon hast dir die eas im STZ zu kopieren 🙂 so werde ich das wohl auch machen die werden dann nur nicht korrigiert aber die musterlösungen gibts ja auch irgendwann da kann man dann auch selbst korrigieren *G
 
danke für den Link, ich habs einfach nicht gefunden.
10 Euro pro gebührenpflichtiger SWS. Da mach ich es tatsächlich lieber wie chasey vorgeschlagen hat.
Ich meld mich dann einfach ohne Kursbelegung zurück.

Gruß
Jeanette
 
Da möcht ich mich ma einklinken

...also wenn ich die klausurzulassung habe die Klausur aber nicht bestehe bzw nicht mitschreibe....muss ich mich dann trotzdem als wiederholer einschreiben...und kost das dann auch n 10er??

hab mich nämlich fürs nächste Semester zurück gemeldet und zwei Module belegt....wenn ich aber nun das eine dieses SEM nicht klausurtechnisch schaffe und ich muss dann trotzdem dafür die betreuungsgebühr zahlen, wirds irgendwie schon ganz schön teuer...

da hilft wahrscheinlich nur lernen...dann stellt sich die Frage sicher auch nicht
 
Dr Franke Ghostwriter
Wurde im Forum zwar schon 100x beantwortet: man muß sich nicht als Wiederholer eintragen wenn man die Klausurzulassung schon hat.
Für Akademiestudenten kostet es eben 10€ je SWS und deshalb tut man es besser nicht, für die anderen ist es umsonst deshalb tut man es um die EAs zu erhalten.
 
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